EU-Kommission legt Optionen zur Reform der Weinmarktorganisation vor

"Eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erfordert vor allem eine Erweiterung der regionalen Ausgestaltungsmöglichkeiten, wie sie bisher nur bei der Maßnahme der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen besteht. Der überwiegende Teil der Finanzmittel aus der bestehenden Weinmarktorganisation steht für Förder- und Stützungsmaßnahmen ohne regionale Ausgestaltungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie die Möglichkeiten der Weinvermarktung in den europäischen Weinbauregionen sind jedoch sehr unterschiedlich", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (22. Juni) in Brüssel im Hinblick auf die Reform der EU Weinmarktorganisation.

"Es ist positiv, dass in einer von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Option für die Reform der Weinmarktorganisation das Prinzip der Subsidiarität durch die Schaffung nationaler Weinbudgets gestärkt werden soll. Wichtig ist ebenso, dass die Destillationsmaßnahmen reduziert werden sollen", sagte der Minister.

Baden-Württemberg werde in Brüssel weiter darauf drängen, dass die frei werdenden Finanzmittel für Maßnahmen des "national envelope" mit der Möglichkeit auch regionaler Schwerpunktsetzungen und Gesamtplanungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Option, das bisherige System ohne Weiterentwicklung fortzuführen, mache keinen Sinn, da dies wie die weiteren vorgeschlagenen Optionen "Abschaffung sämtlicher Marktmaßnahmen und Einführung von Zahlungsansprüchen" oder "Abschaffung der Weinmarktordnung" zu keiner Verbesserung der Wettbewerbssituation für den europäischen Weinbau führe.

Die bestehenden und bewährten önologischen Verfahren sollten außerdem in der neuen Weinmarktorganisation erhalten bleiben und neue Entwicklungen auf diesem Gebiet geprüft werden. Es ist nicht verständlich, dass bei den Handelsabkommen beispielsweise mit den USA, alle verfügbaren önologischen Verfahren akzeptiert werden und im Rahmen der Reformoptionen eine Einschränkung der traditionellen önologischen Verfahren diskutiert werden soll.

Zusatzinformation:

Baden-Württemberg hat folgende Positionen zur Reform der Weinmarktorganisation formuliert und in die Diskussion eingebracht:

Erhalt der eigenständigen Marktorganisation für Wein und des speziellen EU-Wein-Budgets, mindestens auf der Grundlage des bisherigen Finanzvolumens.

Beibehaltung des Anbaustopps für Reben und der bestehenden Regelungen für Wiederbepflanzungsrechte.

Beibehaltung der bewährten önologischen Verfahren und Überprüfung innovativer Verfahren unter den Gesichtspunkten Verbraucherinteresse, Qualitätsförderung, Produktdifferenzierung, Wettbewerbsverbesserung gegenüber Drittlandsweinen auf der Basis der Empfehlungen des OIV (Organisation International de la Vigne et du Vin / Internationale Organisation für Rebe und Wein). Stärkere Berücksichtigung der Fachkompetenz der OIV.

Erhalt spezifischer Fördermaßnahmen im Weinsektor und keine Umsetzung einer Entkopplung gemäß der allgemeinen Agrarpolitik.

Reduktion der nicht marktorientierten Destillationsmaßnahmen und Aufnahme gebiet­licher und/oder betrieblicher vertikal orientierter Gesamtplanungen mit den Bestandteilen Marktforschung, Produktionssteuerung, Qualitätsmanagement, Verbraucherinformation und Markterschließung.

Weiterführung und inhaltliche Erweiterung der Fördermaßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen und Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik. Verstärkung der Finanzierungsbasis durch Mittelumschichtung aus dem Destillationsbereich.

Unterstützung regionalspezifischer Kooperationsmodelle, Zusammenarbeit der Betriebe bei der Verarbeitung und Vermarktung.

Stärkung der Prinzipien der Subsidiarität und Eigenverwaltung bei Umsetzung der Vorgaben und Maßnahmenkataloge.

Vereinfachung der Förderung und der Kontrollkriterien.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum