Gefährdungslage konzentriert sich auf Uferbereich

"Im Rahmen des aktuellen Wildvogel-Geflügelpestgeschehens in Baden-Württemberg wurden knapp 40 Säugetiere, darunter 28 Katzen auf das Influenza Virus des Subtyps H5N1 untersucht. Alle Proben waren erfreulicherweise negativ. Aus diesem Grund kann das freie Umherlaufen von Hunden und Katzen in den Beobachtungsgebiete in Baden-Württemberg und Bayern von den zuständigen Behörden wieder genehmigt werden. Davon ausgenommen bleibt ein Streifen von einem Kilometer entlang des Bodenseeufers", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum am Montag (20. März) in Stuttgart. Diese Entscheidung erfolgt in Absprache mit dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Nach dem ersten Auftreten der Vogelgrippe des Subtyps H5N1 bei einer Katze auf der Insel Rügen reagierte die Bundesregierung mit einem Erlass für Haustierbesitzer, ihre Hunden und Katzen nicht mehr unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Eine Ausnahmeregelung im Bereich der Beobachtungsgebiete kann erlassen werden, wenn keine Belange der Tierseuchenbekämpfung dagegen sprechen. "Von dieser Ausnahmeregelung darf ab heute, unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung am Bodensee, Gebrauch gemacht werden" teilte Minister Hauk mit.

In den zur Zeit in Baden-Württemberg bestehenden Sperrgebieten bleibt die Regelung, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen, aber weiterhin erhalten. Ebenfalls in einem Ein-Kilometer breiten Streifen entlang des Bodenseeufers. "Hier ist die Chance am größten, dass die Haustiere mit toten Wildvögeln in Kontakt kommen. Ich appelliere an die Eigenverantwortung der Haustierbesitzer gegenüber ihren Tieren, den Kontakt zwischen Hund und Katze mit toten Vögeln unbedingt zu vermeiden", so Hauk.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum