Vogelgrippe

Landesbeirat für Tierschutz ruft Tierhalter zur Besonnenheit auf

"Bei der Vogelgrippe ( Aviäre Influenza) handelt es sich um eine Tierkrankheit. Mit Einhaltung der üblichen Hygieneregeln ist die Gefahr für den Menschen gering. Es besteht deshalb kein Grund, im Haus gehaltene Vögel oder Katzen einfach abzuschaffen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Montag (13. März) bei der Sitzung des Landestierschutzbeirats beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Stuttgart. "Hunde- und Katzenbesitzer sind aufgerufen, sich besonnen zu verhalten und darauf zu achten, ihre Tiere von toten oder kranken Wildvögeln fernzuhalten. Dies gilt vor allem in der Nähe von Gewässern. In den Sperrzonen am Bodensee, in Mannheim und in Sigmaringen sowie in einem ein Kilometer breiten Streifen entlang des Bodenseeufers besteht ein Verbot, Hunde und Katzen unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen" betonte der Minister.

Die Tierheime in Baden-Württemberg berichten über eine erheblich gestiegene Anzahl von abgegebenen Katzen. Der Landestierschutzbeirat appelliert an die Tierbesitzer, nicht in Panik zu verfallen, sondern ihre Pflichten als Tierhalter ernst zu nehmen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass Tierkategorien wie Kleinvögel, Mäuse usw., mit denen Katzen üblicherweise in Kontakt kommen können, nach derzeitigem Kenntnisstand keine Rolle bei der Übertragung der Vogelgrippe spielen. Die Gefahr sich über die Hauskatze mit dem Krankheitserreger anzustecken, sei bei Einhaltung der üblichen Vorsichtsmaßnahmen verschwindend gering.

Der Landestierschutzbeirat hat sich darüber hinaus erneut mit dem Thema Stadttauben befasst. Der Beirat sieht nach der Berichterstattung zu der Veranstaltung "Tierschutzgerechte Regulation von Stadttaubenbeständen", die am 22. Februar 2006 in Esslingen stattfand, nochmals Klärungsbedarf. Zweck dieser Veranstaltung sei gewesen, Hinweise zur tierschutzgerechten Regulierung von Stadttaubenbeständen zu geben und hierzu einen Meinungsaustausch zu ermöglichen. Es sei wichtig, nochmals zu verdeutlichen, dass Stadttauben grundsätzlich keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen und nach derzeitigem Kenntnisstand auch keine Rolle bei der Übertragung der Vogelgrippe spielen. Die Wahrscheinlichkeit für den Bürger, sich aufgrund des Kontakts mit Straßentauben mit einer Infektionskrankheit anzustecken, sei um ein Vielfaches geringer, als die Chance den Jackpot im Lotto zu gewinnen.

Fang- und Tötungsaktionen von Stadttauben werden vom Landestierschutzbeirat entschieden abgelehnt, da diese mit einem erheblichen Aufwand verbunden seien und von ihnen keine nachhaltige Reduktion der Bestände zu erwarten sei, so der Beirat. Die Versorgung von Tauben in betreuten Schlägen dagegen trage viel eher zu gesunden Beständen bei und ermögliche neben der Regulierung der Vermehrung auch eine regelmäßige Gesundheitskontrolle. Dass inzwischen in sehr vielen Städten solche Betreuungskonzepte umgesetzt werden, sei eine erfreuliche Entwicklung.

Die Empfehlungen des Landesbeirats für Tierschutz Baden-Württemberg zur Regulierung der Taubenpopulation in Städten vom 11. Juli 2005 können Siehier  herunterladen (Quelle: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum).