Förderung

Ministerium fördert Projekte im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit 100 Millionen Euro

ELR Gemeinde

Minister Peter Hauk MdL: „Mit der diesjährigen Förderung setzen wir ein starkes Zeichen für die Wertschätzung unseres Ländlichen Raums und der Menschen, die dort leben und arbeiten“. Das Ministerium fördert Projekte im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit 100 Millionen Euro. Das ist die höchste Fördersumme in der Geschichte des ELR.

„Im Rahmen der Programmentscheidung 2021 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) haben wir 516 Gemeinden mit insgesamt 1.746 Projekten ausgewählt. Dabei erhalten 1.579 private Antragsteller aus Landesmitteln einen Zuschuss für ihre geplanten Investitionen. Die aufgenommenen Projekte sind sehr vielfältig und werden die richtigen Impulse für die strukturelle Entwicklung unseres Ländlichen Raums setzen. Mit dem Fördervolumen von 100,2 Millionen Euro ist es uns gelungen, die Fördermittel gegenüber dem Vorjahr noch einmal um zehn Millionen Euro zu steigern, worüber ich mich sehr freue“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (22. Januar) anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2021 in Stuttgart.

„Seit über 25 Jahren ist das ELR in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Die Zahl der Anträge liegt auch 2021 wieder auf sehr hohem Niveau. Dies ist den breiten Möglichkeiten des Programms zu verdanken. Zudem wurde in der Ausschreibung den aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen und die Schwerpunkte klar auf die Themen Wohnen und Grundversorgung gelegt“, führte Minister Hauk aus. Wichtig seien in der aktuellen Situation insbesondere der – auf eigenes Risiko – mögliche vorzeitige Maßnahmenbeginn. „Wer heute von der Aufnahme seines Projekts in das ELR erfährt, der kann beim Vorliegen der baurechtlichen Genehmigungen sofort loslegen. Das normalerweise erforderliche Abwarten des Zuwendungsbescheides kann ausnahmsweise entfallen“, so der Minister.

Gastronomie und Grundversorgung

Positive Impulse seien in diesem Jahr besonders im Bereich der Gastronomie und Hotellerie gefragt. Die im letzten Programmjahr gestartete Sonderlinie Dorfgastronomie habe die Bedeutung dieser Betriebe für Gemeinden des Ländlichen Raums im Blick. „Gerade im Lockdown ist die die enorme Bedeutung der Gastronomie für uns alle spürbar. Fehlt die Gastronomie, zeigt sich ein vielfältiger Mangel: Verluste beim Zusammenkommen der Menschen, Einschnitte im Bereich der Grundversorgung – aber auch am vitalen Ortsbild gibt es Abstriche. Das ELR leistet keine klassische Soforthilfe, aber es hilft der Gastronomie im Ländlichen Raum, ihren Gästen durch Investitionen mittel- und langfristig ein attraktives Angebot zu bieten. So freue ich mich, dass 96 Dorfgaststätten, Restaurants und Cafés rund neun Millionen Euro erhalten können“, sagte Minister Hauk. Auch die weiteren Aspekte der Grundversorgung würden mit 104 aufgenommen Projekten und einer Fördersumme von insgesamt 10,4 Millionen Euro, beispielsweise für den Bau barrierefreier Räume zur Physiotherapie, in dieser Programmentscheidung berücksichtigt.

Innenentwicklung

Seit Bestehen des ELR sei die aktive Innenentwicklung eines seiner Kernziele. Um innerörtliche Lagen zu stärken und dem auch im Ländlichen Raum bestehenden Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken, flössen 2021 erneut über 50 Prozent der vorhandenen Mittel in den Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen. „Mit 51 Millionen Euro lässt sich hier landesweit viel bewegen. Das ELR hat in den letzten Jahrzehnten sichtbar Einfluss genommen auf die Entwicklung der sich beteiligenden Gemeinden und wird es auch weiterhin tun“, sagte Minister Hauk. Mit dem Jahresprogramm 2021 unterstützt das ELR auch den Bau bzw. die Modernisierung von 1.733 zeitgemäßen Wohnungen.

Holzbau

Quer über alle Förderschwerpunkte spiele der Einsatz von Holz im ELR eine wichtige Rolle. „Das Bauen mit Holz ist für mich eine Herzensangelegenheit. Hier trifft Tradition auf Innovation, Baukultur auf Klimaschutz und ökonomische Kriterien auf Nachhaltigkeit“, sagte Minister Hauk. 30 Prozent aller ELR-geförderten Projekte erhielten den 5-prozentigen-Förderbonus, da bei ihrer Umsetzung in der Tragwerkskonstruktion der CO2-speichernde Baustoff Holz verwendet werden würde.

Bilanz des ELR

Nicht nur im Jahr 2021, sondern bereits in den vergangenen fünf Jahren kann das ELR auf eine sehr erfolgreiche Bilanz zurückblicken. „In den thematisch gesetzten Schwerpunkten ist es gelungen, signifikante Impulse zu setzen. Wir konnten in den vergangenen fünf Jahren rund 6.400 zeitgemäße Wohnungen fördern, über 32 Millionen Euro in Dorfgastronomie und Grundversorgung investieren, knapp 5.000 Arbeitsplätze schaffen und dabei die Nutzung von CO2-speichernden Baustoffen deutlich voranbringen. Darauf sind wir als MLR und ich als Minister sehr stolz. Diese Erfolgsbilanz gilt es, auch in Zukunft fortzuführen“, sagte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Das ELR besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 16. Legislaturperiode wurde das ELR als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum weiterentwickelt. Dabei wurden zwei Bereiche besonders berücksichtigt: das Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speicherndernder Baustoffe, insbesondere Holz.

Die Landesregierung beobachtet und analysiert die demografische Entwicklung und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen im Ländlichen Raum mit großer Sorgfalt und steuert den negativen Folgen des Strukturwandels gezielt und mit Einsatz umfangreicher Fördermittel entgegen. Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten und der Abwanderung von Menschen aus dem Ländlichen Raum entgegenzuwirken.

Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum gelegt. Der Wohnungsmangel ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch auf dem Land fehlt es häufig an Wohnraum. Des Weiteren sind auch die Bereitstellung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen von Bedeutung.

Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur runden die umfassende und integrierte Strukturförderung in ländlichen Gemeinden ab.

Durch die Umnutzung vorhandener, oft leerstehender Bausubstanz und umfassenden Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Durch die Konzentration auf die Innenentwicklung und die Stärkung der Ortskerne brauchen in vielen Dörfern keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Das ELR unterstützt zum Beispiel die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.

Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Strukturpolitik haben die interkommunale Zusammenarbeit und die aktive Bürgerbeteiligung. Bei der Auswahl der Förderprojekte wird hierauf besonders geachtet.

Für die Programmjahre 2020/2021 wurde die Sonderlinie Dorfgastronomie neu in das ELR eingeführt. Mit der Sonderlinie sollen gastronomische Betriebe im Ländlichen Raum bei zukunftsweisenden investiven Maßnahmen unterstützt werden. Aus dem Gesamtbudget des ELR stehen für die Sonderlinie insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

Vorstellung der ELR Programmentscheidung 2021 mit Minister Hauk (Youtube)

Programmentscheidung 2021

Flyer: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2021

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr