Verbraucherschutz

Mit dem Smartphone im Ausland unterwegs – Minister Hauk warnt Reisende vor Kostenfallen

Urlaubsbuchung im Internet

Minister Peter Hauk MdL: „Vorsicht vor Roaming-Kosten außerhalb der EU!“ Mit dem Smartphone im Ausland unterwegs – Minister Hauk warnt Reisende vor Kostenfallen.

„Wer in ein anderes EU-Land reist, muss bereits seit 2017 keine hohen Roaming-Gebühren mehr befürchten. Reisende können dank des Roamings zu Inlandspreisen ihr Mobiltelefon, Tablet oder ähnliches im EU-Ausland zum selben Tarif nutzen wie zuhause. Anrufe – egal ob über Mobilfunk oder Festnetz – sowie Textnachrichten (SMS) und Datendienste werden zu Inlandspreisen in Rechnung gestellt. Auch für Anrufe aus dem Inland ins Ausland wurden die Gebühren begrenzt. Dennoch gibt es immer noch unangenehme Kostenfallen, auf die ich Reisende mit Blick auf die Sommerferien hinweisen möchte“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (06.08.) in Stuttgart.

„Sobald eine Landesgrenze überschritten wird, sollte der Anbieter auf das Roaming mit Inlandspreisen umstellen. Dennoch ist zumindest das Daten-Roaming kein Rundum-Sorglos-Paket. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass jemand das Surfen im Heimatland mit unbegrenztem Datenvolumen im Vertrag stehen hat, jedoch im EU-Ausland Einschränkungen hinnehmen muss, je nach dem vereinbarten Tarif“, sagte Minister Hauk. Ebenso könnten die Anbieter bei besonders günstigen Tarifen ein Datenlimit beim Roaming festlegen. Dies oder einen etwaigen Aufpreis für das Weitersurfen müssten die Anbieter zwar mitteilen, jedoch sollten sich Nutzerinnen und Nutzer vorab stets über die aktuelle Situation informieren.

Reisen außerhalb der EU

Weitaus teurer können das Telefonieren und SMS-Schreiben aus Nicht-EU-Staaten werden. Wer trotz Pandemie beliebte Urlaubsländer in Nordafrikas oder Asien besucht, den erwarten beim Surfen im Internet unter Umständen hohe Gebühren. „Da die Regelungen der EU in Nicht-EU-Staaten nicht gelten, kann eine unbedachte Nutzung des Smartphones schon mal ein Loch in die Urlaubskasse reißen. Selbst bei manchen europäischen Nicht-EU-Staaten – wie der Schweiz, Türkei, Monaco, den britischen Kanalinseln, San Marino oder Andorra – rate ich, sich unbedingt vorab über die Tarife für das jeweilige Land beim Anbieter zu informieren. Spezielle Tarife für ein Urlaubsland oder günstige Pakete können sich ebenfalls lohnen. Was Großbritannien angeht, führen die deutschen Anbieter zwar derzeit noch die EU-Roaming-Regeln fort, das kann sich aber aufgrund des EU-Austritts zukünftig ändern. Wer sichergehen will, sollte auf jeden Fall die SMS-Benachrichtigung beim Grenzübertritt beachten“, empfahl der Minister.

Vorsicht vor teuren Überraschungen bei See- und Flugreisen

Solange man sich bei einer Seereise innerhalb der EU in terrestrische, also landgestützte Netze etwa in Küstennähe oder im Hafen einwähle, sollten keine zusätzlichen Kosten entstehen. Jedoch sei eine genaue Prüfung der Tarife vor der Nutzung sehr empfohlen. „Fernab der Küste ist in der Regel kein Mobilfunknetz eines Festlandes verfügbar. Wenn Reisende dann die Verbindung über Satellitensysteme in Anspruch nehmen, wird es meist vergleichsweise teuer, da die EU-Regelungen mit den Kostenobergrenzen nicht gelten. Der Preis hängt dann von den Betreibern der Satelliten und des Bordnetzes und deren Vereinbarungen mit dem Mobilfunkbetreiber ab“, sagte Minister Hauk. Daher sollten sich etwa Kreuzfahrtreisende unbedingt im Vorfeld beim eigenen Mobilfunkanbieter und beim Reiseveranstalter informieren. Auch das Deaktivieren der automatischen Netzwahl des Mobilfunkgeräts, von automatischen Updates sowie der automatischen Synchronisation von Netzwerkdiensten oder E-Mail-Servern seien wirkungsvolle Vorsichtsmaßnahmen.

„Für Flugreisen gilt im Grunde dasselbe wie für Schiffsreisen. Telefonieren ist an Bord zwar nicht erlaubt, aber wenn Fluggäste mit ihren mobilen Endgeräten ins Internet gehen wollen, sollten sie sich vor der Reise informieren, da es im Falle einer Satellitenverbindung auch hier sehr kostspielig werden kann. Selbst wenn die Verbindung an Bord über ein WLAN erfolgt, empfehle ich, sich vorab zu informieren. In jedem Fall sollten Verbraucher ihre Smartphones und Tablets während des Flugs in den Flugmodus schalten“, sagte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Nähere Informationen finden Sie im Verbraucherportal Baden-Württemberg und bei der Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen zum Verbraucherschutz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/verbraucherschutz/

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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