Tierschutz

Staatssekretärin Gurr-Hirsch: „Kastration kann Tierleid verhindern“

In seiner aktuellen Sitzung hat der Landesbeirat für Tierschutz gefordert, die Rechtsvorschriften zu den behördlichen Maßnahmen in Paragraf 16 a des Tierschutzgesetzes zu ergänzen. Ziel ist, eine konkrete Ermächtigung für die Vollzugsbehörden aufzunehmen, damit diese die Unfruchtbarmachung von Katzen anordnen können.

„Die Landesregierung wird prüfen, ob ein solches Instrument aus Gründen des Tierschutzes erforderlich ist, um das Tierleid im Zusammenhang mit der unkontrollierten Vermehrung von Katzen zu unterbinden“, sagte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Montag (20. Dezember 2010) in Stuttgart.

„Ich rufe jeden Tierhalter dazu auf, dass er sich um seine Katzen kümmert und verhindert, dass es zu unerwünschtem Nachwuchs kommt. Die Tierheime sind voller Katzen, für die nur schwer neue Besitzer gefunden werden. Die Betreuung freilebender Katzen und deren Kastration belastet die Tierschutzvereine in Baden-Württemberg zunehmend“, so die Staatssekretärin.
 
Auf der Homepage des Ministeriums sind aktuelle Empfehlungen des Landesbeirats für Tierschutz zur Regulation von Katzenpopulationen abrufbar unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Tierschutz/16371.html

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg