Staatssekretärin übergibt Bewilligungsbescheid über rund 2,9 Millionen Euro für Flurneuordnung Mainhardt-Geißelhardt

Landentwicklung

Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL: „Die Flurneuordnung Mainhardt-Geißelhardt schafft zukunftsfähige Strukturen im Ländlichen Raum“. Staatssekretärin übergibt Bewilligungsbescheid über rund 2,9 Millionen Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Mainhardt-Geißelhardt.

„Die Landesregierung unterstützt die ländlichen Regionen in vielfältiger Weise. Die Flurneuordnung ist dabei ein unerlässliches Instrument zur Stärkung der Land- und Forstwirtschaft sowie des gesamten Ländlichen Raumes“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz MdL, am Freitag (19. November) in Mainhardt anlässlich der Übergabe eines Bewilligungsbescheides für das Flurneuordnungsverfahren Mainhardt-Geißelhardt im Landkreis Schwäbisch Hall.

Ziele der Flurneuordnung Mainhardt-Geißelhardt sind die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktions- und Arbeitsbedingungen, der Erhalt der Erholungslandschaft und die Gemeindeentwicklung. Insgesamt belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 5,4 Millionen. Euro. Davon werden insgesamt rund 4,6 Millionen Euro durch Fördermittel des Bundes und des Landes bezuschusst. Eine erste Bewilligung in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro erhielt das Verfahren Mainhardt-Geißelhardt im Januar 2021.

Mit der nun ausgesprochenen Bewilligung in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro können vor Ort alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden.

„Das verbesserte Wegenetz wird nicht nur der Land- und Forstwirtschaft, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern Vorteile bringen, kann es doch auch von Radfahrern und Wanderern genutzt werden“, fasste Staatssekretärin Kurtz die Bedeutung des neuen Wegenetzes im Flurneuordnungsverfahren zusammen. Zusätzlich werden zahlreiche Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf einer Fläche von rund 10 Hektar umgesetzt.

Das Land und der Bund unterstützen die Flurneuordnung landesweit mit jährlich rund 15 Millionen Euro Fördermitteln und ermöglichen damit die Umsetzung von wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Mainhardt-Geißelhardt finden Sie unter www.lgl-bw.de/2893.

Umfassende Informationen zum Thema Flurneuordnung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Flurneuordnung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter mlr.baden-wuerttemberg.de zu finden.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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