Weltverbrauchertag

Verbraucherrechte in der digitalen Welt stärken

Anlässlich des morgigen Weltverbrauchertags, der unter dem Motto Verbraucherrechte in der digitalen Welt steht, fordern Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW), Verbraucherminister Alexander Bonde und der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, mehr Transparenz und strengere gesetzliche Regeln bei sogenannten Scoring-Verfahren von Wirtschaftsauskunfteien.

Auskunfteien sammeln und speichern konkrete Daten über Personen, zum Beispiel über aufgenommene Kredite, das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit oder gar über Privatinsolvenzen. Mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren werden sogenannte Score-Werte berechnet, um die voraussichtliche Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern für Kreditinstitute und andere Unternehmen zu beurteilen. „Score-Werte dienen längst nicht mehr nur dazu, zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt wird. Auch beim Einkaufen per Internet und vielen anderen Alltagsgeschäften ist Scoring längst Standard. Ein Score-Wert entscheidet beispielsweise oftmals darüber, ob ein Online-Shop Ware auf Rechnung oder nur gegen Vorkasse liefert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dem Scoring kaum entziehen. Daher ist es nicht hinnehmbar, dass sie im Dunkeln tappen, was das Zustandekommen des Score-Werts angeht“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.

Score-Werte trotz großer Bedeutung nicht nachvollziehbar

Wie die Auskunfteien von einzelnen Daten auf einen bestimmten Score-Wert kommen und ob diese Schlussfolgerungen stimmen, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher selbst auf Nachfrage nicht nachvollziehbar. Dabei können schlechte Score-Werte für Betroffene erhebliche Folgen haben – wenn ihnen etwa ein Mobilfunkvertrag, die Finanzierung einer Anschaffung oder ein Darlehen zu günstigen Konditionen verweigert werden. Aus Sicht des Verbraucher- und des Datenschutzes sind ein umfassendes Auskunftsrecht und mehr Transparenz über die zugrundeliegenden Berechnungsverfahren daher unerlässlich, erklären Tausch, Bonde und Klingbeil unisono. Nachdem aber der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich den Auskunftsanspruch einer Verbraucherin in großen Teilen abgelehnt hat, sei nun der Bundesgesetzgeber gefordert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, sagte dazu: „Die notwendige Transparenz für den Verbraucher wird so nicht erreicht. Gerade Transparenz ist ein Wesenselement eines wirksamen Datenschutzes. Nur wer weiß, welche Daten über ihn gesammelt und wie sie bewertet werden, kann sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam ausüben.“ „Die Bewertung der Bonität des Verbrauchers darf keine Geheimwissenschaft sein“, kritisiert auch Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die aktuelle Regelung. „Der Bundesgesetzgeber muss daher die entsprechende Regelung im Bundesdatenschutzgesetz aus dem Jahr 2009 nachbessern“, fordert Tausch. Außerdem sollten nur diejenigen Daten verwendet werden dürfen, die für die Zahlungsfähigkeit wirklich von Bedeutung sind. Dies gilt zum Beispiel nicht für Adressdaten und Informationen zum Wohnumfeld von Betroffenen, die aber beim sogenannten Geoscoring in die Berechnung mit einfließen. Angesichts der vielfach existenziellen Bedeutung von Score-Werten für die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern am Wirtschaftsleben ist die aktuelle gesetzliche Regelung nicht hinnehmbar.

Neue Datenquellen erfordern strenge Regeln

Das Internet und insbesondere die sozialen Netzwerke bieten sehr viele allgemein zugängliche Informationen über eine Person. In anderen Ländern sind Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf der systematischen Auswertung von Daten aus sozialen Netzwerken, dem sogenannten Social Scoring, beruhen, bereits am Markt etabliert. „Nicht nur ‚falsche‘ Freunde im Netz, auch technische Eigenschaften des Geräts, von dem aus eine Kreditanfrage gestartet wurde, die Uhrzeit, zu der eine Bestellung aufgegeben wurde oder öffentlich zugängliche Informationsquellen wie ein Bewertungsprofil bei Ebay könnten unter Umständen in automatisierte Bonitätsbeurteilungen einfließen“, sagte Verbraucherminister Bonde. Er betonte, dass es eine der zentralen Herausforderungen für die Daten- und Verbraucherschutzpolitik auf Bundes- und EU-Ebene sein werde, solchen Praktiken, die auf dem Vormarsch seien, enge gesetzliche Grenzen zu setzen und für eine effektive Durchsetzung der Vorschriften zu sorgen.

BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hatte am 28. Januar 2014 über den Umfang einer von der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA zu erteilenden Auskunft zu einem Score-Wert entschieden und die Klage einer Betroffenen, deren Autofinanzierung zunächst aufgrund einer unrichtigen Auskunft der SCHUFA gescheitert war, abgelehnt. Die Wirtschaftsauskunftei übersandte ihr zwar eine Bonitätsauskunft sowie eine Übersicht über die in die Wahrscheinlichkeitsberechnung eingeflossenen Daten. Einen weitergehenden Auskunftsanspruch lehnte der BGH dagegen ab. Danach habe eine Wirtschaftsauskunftei zwar Auskunft darüber zu erteilen, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten gespeichert und in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte eingeflossen seien. Sie habe aber nach der geltenden Rechtslage  keine konkreten Angaben zu den Vergleichsgruppen oder zur Gewichtung der einzelnen Merkmale zu liefern, denn der Gesetzgeber habe die Geschäftsgeheimnisse der Auskunfteien, insbesondere die sogenannte Score-Formel, schützen wollen.

Score-Wert

Ein Score stellt einen Wahrscheinlichkeitswert über das voraussichtliche Zahlungsverhalten von Personengruppen dar, der auf der Grundlage statistisch-mathematischer Analyseverfahren berechnet wird. Der Score-Wert soll demnach aussagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Betroffene / der Betroffene, die / der einer solchen Personengruppe angehört, ihre / seine finanziellen Verbindlichkeiten in Zukunft erfüllen wird. Die Score-Werte werden von den Wirtschaftsauskunfteien ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Banken, Versandhändlern, Mobilfunkprovidern, Einzelhandelsunternehmen usw.) gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, damit diese die Bonität ihrer Kundinnen und Kunden bei Geschäfts- und Kreditvertragsabschlüssen beurteilen können.

Quelle:

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg