Verbraucher

26 produktspezifische Vermarktungsnormen werden abgeschafft

"Die Liste der Obst- und Gemüsearten, für die die EU produktspezifische Vermarktungsnormen vorschreibt, wird um 26 auf zehn reduziert. Gestrichen werden unter anderem die Normen für Gurken, Spargel, Zwiebeln, Blumenkohl, Aprikosen und Pflaumen. Damit fällt künftig auch die in den Medien viel zitierte Bestimmung zur Gurkenkrümmung weg", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (13. November) in Stuttgart nach der Bekanntgabe des Beschlusses durch die EU-Kommission.

Im Gegenzug werde eine für alle Obst- und Gemüsearten geltende einfache allgemeine Vermarktungsnorm eingeführt, die zwar noch Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Kennzeichnung vorschreibe, jedoch nicht mehr die Einteilung der Erzeugnisse in Güteklassen. "Eine Deregulierung in diesem Bereich wird von uns seit langem gefordert und war an der Zeit", betonte Hauk und zeigte sich erfreut über die neue Regelung.

Hauk hält eine einfache Vermarktungsnorm für alle Obst- und Gemüsearten für ausreichend. "Eine weitergehende qualitative Differenzierung und die Auslobung besonderer Qualitäten, beispielsweise im Premiumbereich , ist zwar weiterhin möglich, dies ist jedoch freiwillig und ausschließlich Sache der Wirtschaft", so der Minister. Daher müssten auch die noch verbleibenden zehn produktspezifischen Normen, zum Beispiel für Äpfel, Birnen, Tomaten oder Gemüsepaprika, in absehbarer Zeit nochmals erneut auf den Prüfstand.

Die Überarbeitung der Vorschriften geht auf die Beschlüsse des EU-Agrarministerrats zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst- und Gemüse vom Juni 2007 unter deutscher Präsidentschaft zurück. Dort wurde, auch auf maßgebliches Drängen Deutschlands hin, eine deutliche Vereinfachung der Vorschriften in Bezug auf die Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse beschlossen. Ganz verzichten möchte Hauk auf ein System amtlich vorgegebener Vermarktungsnormen jedoch auch künftig nicht - nicht zuletzt auch angesichts des hohen Importanteils bei einigen Produkten.

"Allgemein akzeptierte und amtlich kontrollierte Mindeststandards, wie wir sie nicht nur bei Obst und Gemüse, sondern auch bei anderen Agrarprodukten, wie beispielsweise Eiern, haben, sind wichtige Elemente der Qualitätssicherung. In Verbindung mit der entsprechenden Kennzeichnung sorgen sie für Markttransparenz und fairen Wettbewerb. Für den Verbraucher sind sie eine Orientierungshilfe beim Einkauf", erklärte der Agrarminister. Allerdings müssten die Regelungen gelegentlich überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, dem habe die EU nun Rechung getragen.

Zusatzinformation:

Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse beruhen auf EU-Recht und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, sowohl beim Handel im Binnenmarkt als auch bei der Ein- und Ausfuhr. Sie müssen auf allen Handelsstufen, das heißt bei der Erzeugung, beim Großhändler und im Einzelhandel angewendet werden. Ausgenommen sind Erzeugnisse, die vom Erzeuger ab Hof verkauft werden.

Produktspezifische Vermarktungsnormen gelten künftig nur noch bei folgenden Obst- und Gemüseerzeugnissen: Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben und Tomaten. Für die übrigen Obst- und Gemüseerzeugnisse gilt nur noch eine einfache allgemeine Vermarktungsnorm. Diese enthält Bestimmungen zu den Mindesteigenschaften und zur Kennzeichnung. So muss im Handel angebotenes frisches Obst- und Gemüse beispielsweise genügend reif sein, sowie gesund und frei von Schädlingen. Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2009 in Kraft. Bereits seit dem 1. Januar 2008 gilt für alle Obst- und Gemüsearten, die in frischem Zustand gehandelt werden, dass sie mit der Angabe des Herkunftslandes versehen sein müssen.

Die Gurkenkrümmung hat in der Vergangenheit immer wieder für Interesse gesorgt. Nach der alten Regelung durften die Gurke bei Einstufung in Klasse I eine maximale Krümmung von 10 Millimeter auf 10 Zentimeter Länge aufweisen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum