Biosphärengebiet

Ab dem 22. März 2008 ist es offiziell: das Biosphärengebiet Schwäbische Alb  

"Der letzte offizielle Akt steht vor seinem Abschluss. In einer Woche tritt das Biosphärengebiet Schwäbische Alb rechtlich in Kraft. Wir haben zahlreiche Hürden übersprungen und können nun stolz auf ein herrliches Stück Natur sein, dass für Menschen aber auch Tiere und Pflanzen von großer Bedeutung ist . Baden-Württemberg hat durch das Biosphärengebiet einen großen Schritt für den Naturschutz im Land geleistet", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum am Sonntag (16. März) in Stuttgart.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat mit Verordnung vom 31. Januar 2008 das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausgewiesen. Die Verordnung wurde am 7. März 2008 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Auslegungsfrist endet am 21. März 2008, somit tritt die Verordnung am 22. März in Kraft. Damit ist das erste Biosphärengebiet des Landes fest installiert.

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt rund 50 Kilometer südöstlich von Stuttgart. Beteiligt an der schwäbischen Modellregion sind 29 Gemeinden aus zwei Regierungsbezirken (Tübingen und Stuttgart), drei Landkreise ( Alb-Donau-Kreis , Esslingen und Reutlingen) und der Gutsbezirk Münsingen. Vom Albvorland über den steil aufsteigenden Albtrauf , die Albhochfläche bis an die Donau im Süden erstreckt sich die über 85.270 Hektar große Kulisse des Gebietes.

Laut der noch bis zum 21. März 2008 ausliegenden Verordnung haben sich die beteiligten Gemeinden zusammengeschlossen, um im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zusammen mit dem Land den Schutz der Natur mit der nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung im Rahmen einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung in Einklang zu bringen. Dafür werden Strategien und Projekte entwickelt und umgesetzt. Motor für die Entwicklung des Biosphärengebiets sind das Land sowie die beteiligten Landkreise und Kommunen mit den hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der Wirtschaft durch nachhaltige Weiterentwicklung der Wohn-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriestandorte sowie von Infrastrukturanlagen. Im Vordergrund steht hierbei das Bemühen der wirtschaftenden Menschen, zu einem harmonischen Miteinander mit der Natur zu gelangen. Den Anforderungen des Naturschutzes wird ebenso hohe Aufmerksamkeit gewidmet wie den ökonomischen, sozialen, kulturellen und ethischen Aspekten.

Geregelt wird in der Verordnung aber auch die Untergliederung des gesamten Modellgebietes in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen und Konsequenzen für deren Nutzung. Die Kernzonen im zukünftigen Biosphärengebiet Schwäbische Alb umfassen mit rund 2.645 Hektar vor allem Hangbuchen- und Hangschuttwälder an den steilen Hängen des Albtraufs , die Schluchtwälder seiner tief einschneidenden Seitentäler und die klassischen Kuppenwälder der 'Kuppenalb'. Der aktuelle Anteil der Pflegezone im zukünftigen Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt bei rund 42 Prozent (rd. 35.420 Hektar). Die bisher zulässigen Nutzungen – insbesondere auch die landwirtschaftlichen – werden nicht nur weiterhin möglich, sondern auch für den Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaft unabdingbar sein.

Die restlichen 55 Prozent (rd. 47.190 Hektar) der Gesamtflächen, welche weder zu den Kern- noch Pflegezonen gehören, machen die Entwicklungszone im zukünftigen Biosphärengebiet Schwäbische Alb aus. Hierunter fallen die direkten Lebens- und Wirtschaftsräume, sprich alle Städte und Gemeinden mit ihren Siedlungsräumen und der dazugehörigen Infrastruktur, aber auch Flächen mit ökologisch geringerem Wert. Für das Biosphärengebiet wird dieser Bereich eine wichtige Rolle im weiteren Prozess einnehmen. Durch die aufgenommenen urbanen Räume mit den darin lebenden Menschen zählt die Region zu den bevölkerungsstärksten und am dichtest besiedelten Biosphärenreservaten weltweit. Besonders für die Vermarktung und den Absatz regionaler Produkte und Dienstleistungen steht somit ein großer Markt offen, der positive Effekte für die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region haben kann.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum