Europa

Aktueller Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Weinmarktordnung vorgestellt

"Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Weinmarktordnung ist nicht akzeptabel und muss neu verhandelt werden. Durch die Einschränkung beziehungsweise das Verbot traditioneller Formen der Anreicherung, die mittelfristige Aufhebung des Anbaustopps, die Modifikation des Systems der Qualitätskategorien und der Verwendung von Herkunftsbezeichnungen werden wesentliche Erfolgsparameter unseres Weinbaus in Frage gestellt", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (4. Juli) in Berlin.

Es sei beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass die Europäische Kommission in den Verträgen mit den überseeischen Weinbauregionen alle Formen der Anreicherung zulässt und die in Mitteleuropa übliche traditionelle Form der Anreicherung einschränken und teilweise verbieten wolle. Durch die beabsichtigte Aufgabe der Weinkategorien "Tafelwein" und "Qualitätswein" und der Einführung von Weinen mit Ursprungsbezeichnungen und Weinen mit geographischen Angaben würden gewohnte Bezeichnungen verloren gehen. Zusätzlich entstehe weitere Bürokratie ohne erkennbare Vorteile für den Verbraucher und die Weinbranche. "Auch die vorgesehenen umfangreichen EU-Rodungsprogramme machen für Baden-Württemberg keinen Sinn. Der vorliegende Vorschlag führt zu keiner Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Weinbaus, sondern zu Kosten, Wertevernichtung und Schlechterstellung", so der Minister. Die Krisen in einzelnen Anbaugebieten in Europa seien durch fehlende beziehungsweise verloren gegangene Absatzmärkte gekennzeichnet und sind weitgehend identisch mit den Regionen, die regelmäßig die bestehenden europäischen Stützungsmaßnahmen zur Destillation und Lagerhaltung von Wein beanspruchen. "Es kann nicht angehen, dass Wein ausschließlich für die Destillation und Intervention produziert wird. Hier bleibt die Qualität auf der Strecke und es wird kein einziger Kunde gewonnen. Rund 60 Prozent der für die EU-Weinmarktorganisation zur Verfügung stehenden Finanzmittel von 1,3 Milliarden Euro werden bislang für solche Entsorgungsstrategien verwendet, in Baden-Württemberg wird davon nicht ein einziger Cent beansprucht", betonte Hauk.

Es sei offensichtlich, dass solche Interventionsmaßnahmen bei Wein auf Dauer zu Fehlentwicklungen führen. Das Gleiche gelte für die schnelle Erhöhung des Produktionspotenzials in verschiedenen Weinbauregionen. Im Kontext des zunehmenden Wettbewerbs sei es deshalb erforderlich, die Kriterien Qualität, regionale Typizität , Kostenreduktion und Verbesserung der Vermarktungsstrukturen in den Fokus zu stellen.

"Baden-Württemberg spricht sich deshalb dafür aus, EU-Haushaltsmittel für eine regionalen Qualitäts- und Strukturpolitik einzusetzen. Neben den bereits bestehenden Hilfestellungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen sollten in Zukunft zusätzlich Qualitätsmanagementkonzepte, innovative Maßnahmen zur weiteren Markterschließung sowie Kooperationen und Fusionen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen gefördert werden", erläuterte Hauk seine Vorstellungen moderner Weinbaupolitik. So könne man der offensiven Produktions- und Vermarktungspolitik der überseeischen Weinbauregionen, die in vielen europäischen Weinbaugebieten zum Verlust von Marktanteilen geführt habe, effizient begegnen. Im Rahmen der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen ( AREV ), die Ende April 2007 in Stuttgart stattfand, habe sich gezeigt, dass die baden-württembergische und deutsche Position zur Reform der Weinmarktorganisation auch mit den Zielen der AREV übereinstimme. In den Bereichen önologische Verfahren und Bezeichnungsrecht, die in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt wurden, bestehe kein wesentlicher Handlungsbedarf.

"Der Weinbau in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahrzehnten gerade aufgrund einer konsequenten Anbau- und Qualitätspolitik eine sehr gute Entwicklung durchlaufen, die auch für die Zukunft nicht gefährdet werden darf. Es ist deshalb erforderlich, den Reformvorschlag der Kommission neu zu verhandeln", verdeutlichte Hauk die Position des Landes.

Minister Hauk hat sich in dieser Sache bereits in einem Schreiben an Herrn Bundesminister Seehofer gewandt. Die Interessen der weinbautreibenden Bundesländer müssten im Rahmen der Reform der Weinmarktorganisation zum Erhalt von Qualität, Wirtschaftskraft und des Kulturgutes Wein gemeinsam vehement vertreten werden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum