Ländlicher Raum

Anhörung der Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum"  

Die Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum", in der der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Landesanstalt für Kommunikation, der Arbeitskreis Mediendörfer, die Akademie Ländlicher Raum und das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zur Verbesserung der Breitbanderschließung der Gemeinden im Ländlichen Raum zusammenarbeiten, hat eine Anhörung der im Ländlichen Raum aktiven Unternehmen der kabelgebundenen Breitbanderschließung durchgeführt. Dies teilte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Donnerstag (2. August) in Stuttgart mit.

Ziel war es, eine Empfehlung für die Gemeinden im Ländlichen Raum für die Verlegungen von Leerrohren bei allen Tiefbaumaßnahmen zu erarbeiten. Dieser Standard soll es jedem potentiellen Anbieter leitungsgebundener Breitbandversorgung ermöglichen, seine Dienstleistungen der neuen Medien über diese Leerrohre anzubieten. An der Anhörung nahmen folgende Unternehmen teil: Deutsche Telekom, Kabel Baden-Württemberg, Sparkassen Informationstechnologie der Sparkasse Pforzheim Calw, Alcatel-Lucent und der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen.

Die Unternehmen einigten sich auf den Standard "dreifach DN 50", den alle nutzen können. Der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, wertete diese Einigung als "einen wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung im Ländlichen Raum". Hauk weiter: "Die Festlegung eines einheitlichen Standards für Leerrohre beseitigt ein großes Hemmnis bei der Breitbanderschließung im Ländlichen Raum. Der Standard ist gemäß der Anforderungen der Europäischen Union anbieter- und nutzerneutral und befördert so den Wettbewerb der Anbieter untereinander."

Hintergrund der Anhörung stellte die Tatsache dar, dass jedes der Unternehmen seinen eigenen Standard von Leerrohren den Gemeinden anempfahl mit der Folge, dass Mitbewerber, die über jeweils einen anderen, eigenen Standard verfügten, die Leerrohre nicht nutzen konnten. Da es einer Gemeinde durch die Europäische Kommission untersagt ist, einen Anbieter zu bevorzugen, war es nötig einen Standard zu entwickeln, den alle Anbieter egal zu welchem Zeitpunkt verwenden können.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum