Ansteckender Herpesvirus bei Koi-Karpfen festgestellt

Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg am Freitag (1. Juni) mitteilte, wurde Anfang Mai bei einem Zierfischhändler in Bayern der Ausbruch einer Infektion bei Koi-Karpfen mit dem Koi-Herpesvirus (KHV) festgestellt und durch das nationale Referenzlabor (Friedrich Loeffler-Institut Insel Riems) inzwischen diagnostisch bestätigt.

Der betroffene Fischhändler hatte Zoofachgeschäfte in ganz Deutschland beliefert, in denen bereits bei einigen toten Zierfischen das Koi-Herpesvirus nachgewiesen wurde. Dieses Virus verursacht eine höchst infektiöse Fischkrankheit bei Koi-Karpfen und gewöhnlichen Karpfen (Cyprinus carpio). Sie kann bei Wassertemperaturen über 16 Grad Celsius zu einem Massensterben der Fische führen. Die Krankheitserscheinungen bei den befallenen Fischen sind vielfältig, am häufigsten zeigen die Tiere Appetitlosigkeit, Apathie, Hauttrübung und –defekte (meist mit vermehrter Schleimbildung) und Atemnot. Daher wurde für diese Erkrankung seit Ende des Jahres 2005 die Anzeigepflicht als Tierseuche bei Karpfen eingeführt, eine generelle Bekämpfungspflicht besteht hingegen nicht.

Deshalb wird dringend empfohlen, Koi-Karpfen nicht gemeinsam mit Nutzkarpfen zu halten und nicht in Freiheit auszusetzen. Aus Gründen der Seuchenprophylaxe sollte das Wasser von Koi-Hälterungen über die Kanalisation/ Kläranlage entsorgt werden.

Für den Menschen besteht keine Gefahr der Infektion mit dem Koi-Herpesvirus.

Auf Grund des hohen Übertragungsrisikos auf Nutzfischbestände beziehungsweise das Eintragsrisiko in freie Gewässer, werden vorsorglich alle betroffenen Zoogeschäfte in Baden-Württemberg unter amtliche Beobachtung gestellt und von den zuständigen Veterinärämtern gemeinsam mit dem Fischgesundheitsdienst kontrolliert.

Besitzer von Koi-Karpfen werden gebeten, zugekaufte Fische verstärkt zu beobachten und sich bei Auffälligkeiten an ihren behandelnden Tierarzt zu wenden. Halter von Nutzfischen sollten im Hinblick auf das mit steigenden Umgebungstemperaturen gekoppelte Erkrankungsrisiko ihre Fische verstärkt beobachten, im Verdachtsfall den zuständigen Fischgesundheitsdienst hinzuziehen und das zuständige Veterinäramt informieren.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum