Antrag auf Anerkennung des Biosphärengebietes Schwäbische Alb als UNESCO – Biosphärenreservat unterzeichnet

"Wir sind hier in Bad Urach nicht mehr nur im geplanten Biosphärengebiet Schwäbische Alb, wir sind mitten im ersten Großschutzgebiet des Landes Baden-Württemberg", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (11. März) in Bad Urach, nachdem die Verordnung über das Biosphärengebiet bereits am Freitag der vergangenen Woche im Gesetzblatt veröffentlicht worden war. "Jetzt geht es darum, dass wir die nächste Hürde nehmen und das Biosphärengebiet Schwäbische Alb auch als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt wird", ergänzte Hauk.

Anlass des Termins war die erforderliche Unterzeichnung des Antrags auf Anerkennung des Biosphärengebietes Schwäbische Alb als UNESCO Biosphärenreservat in Bad Urach (Landkreis Reutlingen).

Um die internationale Anerkennung durch die UNESCO für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu erhalten, muss ein strenges Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. In einem rund 150-seitigen Antrag sind 20 Punkte abzuarbeiten. Der Antrag muss dem Deutschen MAB – Komitee (Men at the biosphere ) vorgelegt werden. Er stellt zusammenfassend die Erfüllung der drei Funktionen Naturschutz, ökonomische und soziale Entwicklung sowie logistische Unterstützung des Biosphärengebietes dar. Zusätzlich müssen Ausweisungskriterien und die Bestätigungen der für die Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen jeweils zuständigen Verwaltungen aufgezeigt werden. Auch werden detaillierte Beschreibungen zur Gebietskulisse mit räumlicher Einordnung, das Aufzeigen der notwendigen Gebietsgröße und dessen biogeografischer Zuordnung gefordert.

"Ursprünglich waren wir davon ausgegangen, dass der Antrag der Vorsitzenden des Deutschen MAB – Komitees beim Bundesumweltministerium bis Ende März vorliegen muss, damit er in dem sogenannten Advisory Comitee der UNESCO in seiner Sitzung im Juni diesen Jahres behandelt werden kann", erklärte Minister Hauk. "Leider hat uns die Vorsitzende des Deutschen UNESCO-Komitees heute morgen in einer Mail mitgeteilt, dass die nächste Sitzung des Advisory-Comittee – entgegen der uns zunächst mitgeteilten Terminierung - erst im Herbst stattfinden wird, um den Antrag zu behandeln und an das letztlich für die Anerkennung zuständige Büro des Internationalen Koordinierungsrates der UNESCO weiterzuleiten. Damit wird die Anerkennung erst im Frühjahr des nächsten Jahres möglich werden ," bedauerte der Minister.

Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Tübingen, des Startteams und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum hätten den Antrag auf der 14. Vollversammlung des Deutschen MAB – Komitees in Berlin im Januar aber bereits vorgestellt und seien dort auf eine sehr positive Resonanz gestoßen. Dies habe auch die Vorsitzende in ihrer heutigen Mail nochmals bestätigt.

"Die Anstrengungen haben sich also gelohnt, trotz einiger schwieriger Hürden, die hervorragend gemeinsam bewältigt wurden", betonte der Minister. Insgesamt muss der Antrag durch alle 29 beteiligten Gemeinden sowie den Gutsbezirk Münsingen, die Landkreise Reutlingen, Esslingen und den Alb-Donau-Kreis , die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen sowie das Land Baden-Württemberg unterzeichnet werden.

Zusatzinformationen:

Das Schutzgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 85.269,41 Hektar. Davon sind 47.188,54 Hektar Entwicklungszone (55,34 Prozent), 35.419,47 Hektar Pflegezone (41,54 Prozent) und 2.644,82 Hektar (3,10 Prozent) Kernzone. Weltweit gibt es momentan 529 Biosphärenreservate in 105 Staaten (Stand September 2007), die in das Weltnetz der UNESCO Biosphärenreservate aufgenommen worden sind. In Deutschland gibt es aktuell 13 Biosphärenreservate.

Die Kernzone:

Biosphärenreservate bestehen aus einer oder mehreren Kernzonen, welche dem unbeeinflussten Naturzustand sehr nahe kommen sollen. Diese Flächen werden von jeglicher wirtschaftlicher Nutzung freigehalten. Hier geht es um den Schutz natürlicher und naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften. In den Kernzonen soll beobachtet werden, wie Entwicklungen in der Natur ohne menschliche Beeinflussung ablaufen. Dies bedeutet nicht, dass der Mensch komplett ausgeschlossen ist, das Betreten ist auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Die Jagd ist ebenfalls möglich, wenn auch in eingeschränkter sowie veränderter Art und Weise.

Die Pflegezone:

In der Pflegezone werden wertvolle Ökosysteme der Kulturlandschaft durch schonende Landnutzung für die Zukunft erhalten. Ziel ist insbesondere die Erhaltung artenreicher und bedrohter Tier- und Pflanzengemeinschaften, deren Fortbestand von der Aufrechterhaltung einer pfleglichen Nutzung abhängt. Das Credo der Pflegezone wird am besten mit „Schützen durch Nützen“ beschrieben. Für den Menschen kann dieser Bereich, unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, zur Erholung, der Umwelterziehung oder der nachhaltigen Landbewirtschaftung dienen. Grundsätzlich soll die Pflegezone, im Englischen auch „Pufferzone“, die Kernzone wie eine Schutzmantel umgeben und den Übergang zur Entwicklungszone darstellen. Diese theoretische Überlegung muss immer mit den naturräumlichen Gegebenheiten und menschlichen Einflüssen in der Praxis einhergehen.

Die Entwicklungszone:

In der Entwicklungszone steht der wirtschaftende Mensch im Vordergrund. In dieser Zone soll unter anderem durch Förderprogramme die nachhaltige Entwicklung von Mensch und Natur gefördert werden, es soll versucht werden, die Wertschöpfung der Region auf eine Umwelt und Ressourcen schonende Weise zu steigern. Die Entwicklungszone wird ausdrücklich als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung verstanden. Es gelten daher keine besonderen rechtlichen Beschränkungen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum