Antragsfrist bei der Förderung einzelbetrieblicher Managementsysteme verlängert

Die Förderung der Beratung zum Einsatz Einzelbetrieblicher Managementsysteme (EMS) in landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg ist nach der Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Managementsysteme im Jahr 2006 erneut möglich. Förderanträge, die bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden (Landratsämter) eingereicht werden, können im Rahmen der verfügbaren Mittel (ohne Rechtsanspruch) noch beschieden werden. Den Anträgen wird in der Reihenfolge des Eingangs bei der Bewilligungsbehörde zugestimmt.

Gefördert werden ausschließlich die Kosten für die Beratung. Die Obergrenze liegt bei 1.000 Euro/Jahr (Netto-Rechnungsbetrag). Der Zuschusssatz beträgt 70 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent in den beiden Folgejahren. Mit einem Förderantrag im Jahr 2006 kann die Förderung für die Jahre 2007 und 2008 mit beantragt werden. Die Erstberatung des Jahres 2006 ist in jedem Fall bis zum 31. März 2007 durchzuführen und abzurechnen.

Die Förderung wird nur in Verbindung mit dem Einsatz eines in Baden-Württemberg anerkannten Managementsystems gewährt. In diese Systeme sind die aktuellen Vorgaben zu „Cross Compliance “ eingearbeitet. Neben dem System „ GQS BW “, das von der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft (LEL) in Schwäbisch Gmünd herausgegeben wird und das ab sofort auch elektronisch unter www.gqs-bw.de abrufbar ist ( eGQS ), ist auch das System „Mein BioHof Basis BW“ anerkannt.

Die Beratung darf bei Gewährung der Förderung, nur von anerkannten Beratern einer anerkannten Beratungsorganisation durchgeführt werden.

Eine aktuelle Liste der anerkannten Organisationen und Berater steht im Internet unter www.landwirtschaft-bw.de im Bereich Landwirtschaft / Förderung / EMS. Hier sind auch die Förderrichtlinie und das Antragsformular zu finden. Diese Informationen können auch bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden abgerufen werden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum