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Aufnahmen für Google Street View in Baden-Württemberg angelaufen

"Das neue Angebot des Unternehmens Google erscheint zunächst als eine tolle Sache. Neben genauen Landkarten bei Google-Maps sollen Verbraucher sich künftig auch einzelne Straßenzüge in Bildform ansehen können. Erste Aufnahmen wurden bereits in deutschen Großstädten gemacht. Für Mai und Juni 2009 plant das Unternehmen nun auch Aufnahmen in Baden-Württemberg. Dieser vermeintlich gute Service birgt aber auch datenschutzrechtliche Probleme. So können durch die Aufnahmen etwa einzelne Personen, Gebäude und Grundstücksansichten dargestellt und dadurch Persönlichkeitsrechte von Verbrauchern verletzt werden", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Sonntag (10. Mai) zum Start der landesweiten Aufnahmen für diesen Internetdienst. Bei der Umsetzung von Google Street View in Deutschland müssten die deutschen Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Die Privatsphäre der Verbraucher müsse gewahrt bleiben.

Aufgrund der Rechtslage in Deutschland, müssen Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern auf den Bildern unkenntlich gemacht werden. Zusätzlich muss den Verbrauchern schon vor der Datenerhebung die Möglichkeit zum Widerspruch geboten werden.

"Darüber hinaus können Verbraucher durch einen einfachen Widerspruch erreichen, dass Bilder von ihnen, ihren Kindern, Autos oder Häusern ganz aus dem Produkt entfernt werden. Zusätzlich muss Google umfassend informieren, wann in welchen Orten die Aufnahmen durchgeführt werden", ergänzte der Minister.

Den Bürgerinnen und Bürgern im Land wird empfohlen, sich auf der von Google bereitgestellten Homepage zu informieren und sich gegebenenfalls direkt an das Unternehmen zu wenden, wenn sie ihre Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt sehen. "Für Mai und Juni werden voraussichtlich in Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Reutlingen und Stuttgart Aufnahmen gemacht", betonte Hauk.

Dort finden Verbraucher Informationen darüber, wo und wann in Deutschland die nächsten Aufnahmen gemacht werden. Ferner wird die Kontaktadresse angegeben, bei der Verbraucher Widerspruch gegen die Aufnahme persönlicher Daten einlegen können.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum