Vogelgrippe

Aufstallungsgebiet wird erweitert  

Ausgelöst durch die neuste Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) - Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit - hat sich das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Abstimmung mit den Behörden in Bayern und der Schweiz entschlossen, das Aufstallungsgebot entlang der bekannten Feuchtgebiete von 500 Meter auf 1.000 Meter zu erweitern.

Im einzelnen sind das folgende Gebiete:

Gewässer: Bodensee - Entlang des gesamten Ufers, im Kreisgebiet Konstanz zusätzlich entlang des Rheins (betroffen sind der Bodenseekreis und der Landkreis Konstanz);

Gewässer: Federsee (betroffen ist der Landkreis Biberach);

Gewässer: Rohrsee – (betroffen ist der Landkreis Ravensburg);

Gewässer: Breitenauer See – (betroffen ist der Landkreis Heilbronn);

Gewässer: Rhein – Entlang Weil am Rhein bis Mannheim (betroffen sind die Landkreise Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rastatt, Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim);

Gewässer: Neckar – entlang Rottenburg bis Stuttgart-Mühlhausen (einschließlich Max-Eyth-See) und Eberbach bis Mannheim (betroffen sind die Landkreise Tübingen, Reutlingen, Esslingen, Stuttgart, Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg);

Gewässer: Donau – entlang Sigmaringen bis Ulm sowie vogelrelevante Baggerseen insbesondere im Bereich der Ablach (betroffen sind folgende Landkreise Sigmaringen, Biberach, Ulm, Alb-Donau-Kreis).

Das Ministerium hofft durch diese Maßnahme, die bis zum 30. April 2007 einen Eintrag des Erregers der Aviären Influenza in die Hausgeflügelbestände durch möglicherweise infizierte Zugvögel zu verhindern.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum