Baden-Württemberg und die Bürgschaftsbank legen Bürgschaftsprogramm zur Förderung der Landwirtschaft auf  

"Die Gewährung von Bürgschaften für landwirtschaftliche Unternehmen für Finanzierungen in Verbindung mit einer Investitionsförderung nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) kann nun ermöglicht werden. Anträge auf Gewährung einer Bürgschaft im Rahmen des AFP können bei jeder Hausbank gestellt werden." Dies teilte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (19. Juli) in Stuttgart mit.

"Im Hinblick auf künftige Entwicklungen hin zu höheren Fremdkapital- und Pachtanteilen wachsender Unternehmen und deutlich umfangreicheren Investitionen ist es wichtig, Bürgschaften für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg anzubieten", sagte der Minister. Bisher hätte für Bürgschaften kaum Bedarf bestanden, da die landwirtschaftlichen Unternehmen in der Regel über ausreichende Sicherheiten verfügten.

Im Rahmen der Fördergrundsätze des Bundes für die Jahre 2005 bis 2008 sei die Gewährung von Ausfallbürgschaften für zinsverbilligte Darlehen, die in den neuen Bundesländern bereits möglich war, auf alle Bundesländer ausgedehnt worden. Dies war für das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum der Anlass, eine Bürgschaftsregelung im Land anzubieten. Hierzu kooperiert das Land mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Die bundesweit mit Abstand größte Fördereinrichtung dieser Art prüft jährlich eine Risikoübernahme bei weit über 3.000 Vorhaben, bislang allerdings ausschließlich im gewerblichen Bereich und den Freien Berufen. „Die Ausweitung unserer Tätigkeit auf den Bereich der Landwirtschaft wird deshalb einem speziellen Team übertragen“, erklärt Hartmut Hübler , Vorstand der Bürgschaftsbank.

Die Anträge auf Gewährung einer Bürgschaft sind bei der Hausbank einzureichen und werden von der Bürgschaftsbank nach einer Stellungnahme durch das zuständige Regierungspräsidium und der Zustimmung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum genehmigt.

"Die Übernahme von Bürgschaften im Rahmen des AFP läuft zunächst bis Ende des Jahres 2007. Wir hoffen jedoch, dass der Bund einer Verlängerung der Regelung zustimmt", so Minister Hauk .

Zusatzinformation:

Das AFP ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum mit dem für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Investitionshilfen in Form von Zuschüssen und zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen gewährt werden können. Mit dem AFP werden die Grundsätze des Bundes zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen nach der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in Baden-Württemberg umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt zu 40 Prozent aus Landes und zu 60 Prozent aus Bundesmitteln. Entsprechend übernehmen Bund und Land 60 beziehungsweise 40 Prozent der Bürgschaft falls Ausfälle entstehen.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum