Ländlicher Raum

Begleitausschuss des "Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2007-2013" nimmt seine Arbeit auf

"Die Land- und Forstwirte haben als Erzeuger hochwertiger Nahrungsmittel und als Energiewirte in den zurückliegenden Monaten an Image und Bedeutung gewonnen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, bei der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses des "Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2007-2013" (MEPL II) am Montag (18. Februar) in Stuttgart.

Wegen des "Monopols" beim Erhalt und bei der Pflege der Kulturlandschaft seien Land- und Forstwirte für die Gesellschaft unverzichtbar. "Ihre Verflechtung mit dem vor- und nach gelagerten Sektor bringe die Land- und Forstwirte in eine Schlüsselposition des regionalen Wirtschaftskreislaufes. Diese multifunktionale Kompetenz mache die Land- und Forstwirtschaft zum Rückgrat des ländlichen Raums", attestierte der Minister.

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2007-2013 (MEPL II), der von der EU-Kommission am 21. November 2007 genehmigt wurde, baue auf der zentralen Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums auf. Der Plan sei ein zukunftsorientiertes Programm, das die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft sowie die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft als Schwerpunkte verfolge. Damit befinde sich die baden-württembergische Politik für den ländlichen Raum in Übereinstimmung mit der Lissabon-Strategie der EU zur Förderung von Wettbewerb und Beschäftigung und der Göteborg-Strategie, die die Nachhaltigkeit fordere.

Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung des Förderprogramms nach den Zielen und Eckpunkten des Europäischen Landwirtschaft sfonds ( ELER ) im Zeitraum von 2007 bis 2013 mit 610,7 Millionen Euro. Das Land Baden-Württemberg finanziert weitere knapp 1,2 Milliarden Euro, so dass insgesamt 1,8 Milliarden Euro Fördermittel bereit stehen.

"Die Umsetzung der Förderpolitik zur Entwicklung des ländlichen Raums erfolgt mit insgesamt 15 Landesförderrichtlinien, die in allen Bereichen des ländlichen Raums wirksam werden. Im Vordergrund stehen die Investitionsförderung in der Landwirtschaft , Maßnahmen zur Qualifizierung, Förder- und Ausgleichsleistungen zum Erhalt und zur Pflege der Kulturlandschaft einschließlich des Waldes sowie die Beschaffung von Arbeitsplätzen durch Diversifizierungsmaßnahmen", betonte Minister Hauk. Ein Besonderheit des MEPL II stelle die Förderung von LEADER-Aktionsgruppen dar, die nach dem " Bottom-up-Konzept " für ihre Region eigene Entwicklungsimpulse setzen.

Dem MEPL II-Begleitausschuss gehören 30 Mitglieder an, wobei eine ausgewogene Beteiligung der Verbände, Interessenvertreter und Nichtregierungsorganisationen des ländlichen Raumes einerseits sowie der öffentlichen Verwaltung andererseits berücksichtigt ist. Vorsitzender des Begleitausschusses ist Ministerialdirigent Joachim Hauck aus dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum.

Zusatzinformation:

Der MEPL II ( www.mepl.landwirtschaft-bw.de ) wurde am 21. November 2007 von der EU-Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaft sfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) genehmigt.

Der MEPL II umfasst in drei thematischen Förderschwerpunkten folgende 15 Förderrichtlinien:

Schwerpunkt 1 "Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft":

Einzelbetriebliches Managementsystem, Einzelbetriebliche Agrarinvestitionsförderung, Marktstrukturverbesserung, Flurbereinigung, Nachhaltige Waldwirtschaft (Waldwegebau). Auf diesen Bereich entfallen 28 Prozent des finanziellen Gesamtrahmens von 1,8 Milliarden Euro im Siebenjahreszeitraum.

Schwerpunkt 2 "Verbesserung der Umwelt und der Landschaft":

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, MEKA, Landschaftspflegerichtlinie, Umweltzulage Wald, Einkommensverlustprämie (bei Erstaufforstung). Für diesen Schwerpunkt stehen 59 Prozent des Gesamtrahmens zur Verfügung.

Schwerpunkt 3 "Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft":

Agrarinvestitionsförderungsprogramm-Diversifizierung, Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, Naturparkförderung, Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum, Wasserwirtschaft – Naturnahe Gewässerentwicklung. Für diesen Schwerpunkt sind 10 Prozent des Gesamtmittelrahmens vorgesehen.

Schwerpunkt 4

Methodischer Ansatz LEADER ( Bottom-up-Prinzip ) zur Umsetzung insbesondere von Maßnahmen der Landschaftspflegerichtlinie und des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum. Dafür sind 3 Prozent des Gesamtrahmens eingeplant.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum