Verbraucherschutz

Bericht über Rückstandsuntersuchungen bei Salat und anderem Blattgemüse vorgelegt

Im Rahmen eines risikoorientierten Untersuchungsprogramms im vierten Quartal 2005 und im ersten Quartal 2006 hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart einen Bericht über die Rückstandsuntersuchungen in Salatarten und Blattgemüse vorgelegt. Untersucht wurden insgesamt 179 Proben Blattgemüse aus konventionellem Anbau und 22 Blattgemüse aus biologischem Anbau.

Insgesamt überschritten 17 Prozent aller Blattgemüseproben aus konventionellem Anbau die gesetzlichen Höchstmengen, wobei insbesondere bei Kopfsalat ausschließlich ausländischer Herkunft eine ungewöhnlich hohe Quote von 50 Prozent in 16 von 32 Proben festgestellt wurde. Die Ursachen für die Zunahme der Höchstmengenüberschreitung bei Kopfsalat von 30 Prozent auf 50 Prozent können nicht abschließend geklärt werden. Die Untersuchungsergebnisse weisen darauf hin, dass nach wie vor bei Lebensmitteln, die außerhalb der eigentlichen Wachstumsperiode angebaut werden, besonders häufig Höchstmengenüberschreitungen vorkommen.

Bei Eissalat mit vier Prozent und Spinat mit fünf Prozent ist dagegen nur eine geringe Anzahl an Proben mit Höchstmengenüberschreitungen zu verzeichnen. Bei 21 Prozent der baden-württembergischen Feldsalatproben wurden Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zwar zugelassen sind, jedoch nicht für eine Anwendung bei dieser Kultur, gefunden. Beispielsweise sind keine Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des "Falschen Mehltaus" an Feldsalat zugelassen.

Aus ökologischem Anbau wurden in vier von insgesamt 22 Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, bei zwei Proben aus Frankreich lagen die Befunde unter einem Gehalt von 0,01 mg/kg. Zwei Proben aus Italien wurden wegen überhöhter Rückstände als irreführend bezeichnet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.untersuchungsämter-bw.de und www. cvua - stuttgart .de

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum