Verbraucherschutz

Bilanz der Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam

„Durch die Beschlüsse der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz bringen wir den Verbraucherschutz in Deutschland noch weiter voran“, stellte der baden-württembergische Verbraucherminister Rudolf Köberle am Freitag (17. September) im Nachgang zur diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam fest.

Staatlich geförderte Altersvorsorge verbraucherfreundlicher ausgestalten

„Die Produkte zur privaten Altersvorsorge müssen für Jedermann verständlich, kos-tengünstig und flexibel sein. Darüber hinaus müssen wir gewährleisten, dass die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge auch tatsächlich bei den Verbrau-chern ankommt und nicht durch Gebühren und Provisionen aufgebraucht wird“, forderte Köberle im Rahmen der Konferenz. Der Minister plädierte für die Schaffung eines einfachen und sicheren Basisprodukts in Form eines Vorsorgekontos. Dieses könne bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet werden und sei speziell für diejenigen Verbraucher interessant, die für das Alter vorsorgen wollen, ohne sich mit komplizierten Finanzprodukten auseinandersetzen zu müssen. Zusätzlich sollten Kostenobergrenzen für den Vertragsabschluss oder den Vertragswechsel eingeführt werden. Die Verbraucherminister der Länder stimmten diesem Vorschlag zu und forderten den Bund auf zu prüfen, wie ein Vorsorgekonto realisiert werden könne.

Bundeseinheitliche Hygiene-Bewertung von Restaurants

„Wir wollen grundsätzlich eine hohe Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, auch und gerade im Hinblick auf die Hygiene in Restaurants und Lebensmittelbetrieben. Wir müssen hierfür aber ein praktikables Verfahren zur Offenlegung von Kontrollergebnissen finden ─ ob dies ein Smiley-System oder ein anderes System sein wird, ist noch offen. Auf jeden Fall brauchen wir eine bundeseinheitliche, rechtssichere und praktikable Lösung mit klaren Bewertungsmaßstäben“, unterstrich Köberle. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner habe die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zugesagt. Eine Arbeitsgruppe werde bis Ende des Jahres erste Ergebnisse vorlegen. „Wir brauchen aber auch die Akzeptanz der Betroffenen. Deshalb wollen wir, dass die Wirtschaftsverbände und Verbraucherorganisationen mit am Tisch sitzen.“

Telefonabzocke durch Bestätigungslösung stoppen

Zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung sprach sich die Fachministerkonferenz für höhere Bußgelder aus und setzte sich für die Bestätigungslösung ein. „Es hat sich gezeigt, dass die im vergangenen Jahr eingeführten neuen Regelungen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung nicht ausreichen. Wir brauchen daher die Bestätigungslösung: Ein durch unerlaubte Telefonwerbung zustande gekommener Vertrag darf nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher diesen nachträglich nochmals bestätigt - sei es per Fax, Mail oder Brief“, betonte Köberle. Die Konferenz griff damit eine frühere Initiative Baden-Württembergs auf. „Es wird Zeit, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesländer umsetzt, damit diese Plage endlich ein Ende hat“, unterstrich der Minister. Im Zusammenhang mit der unerlaubten Telefonwerbung seien aber noch eine Reihe anderer Probleme zu lösen.
 
Für nationale Überweisungen nationale Kontonummern beibehalten

Die Verbraucherschutzminister der Länder forderten die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Union für die Beibehaltung der nationalen Kontonummern im Zahlungsverkehr einzusetzen. „Für nationale Überweisungen sollen weiterhin die kürzeren deutschen Kontonummern gelten und nicht die europäischen 22-stelligen Kontonummern vorgeschrieben werden“, sagte Köberle. Diese sollten nur für grenzüber-schreitende Überweisungen angewendet werden.

Kostenfallen im Internet verhindern

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Verbraucherminister auch bei den sogenannte Kostenfallen im Internet. „Bereits im vergangenen Jahr haben wir eine effektivere europäische Regelung gegen Kostenfallen im Internet gefordert. Auch ein im Internet geschlossener Vertrag darf nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher vorab über die tatsächlich anfallenden Kosten dieses Angebots informiert wurde und seine Zustimmung auf einem gesonderten Feld oder ‘Button‘ gegeben hat“, erklärte der Minister. Da die europäischen Verhandlungen zur Richtlinie über Rechte der Verbraucher noch andauerten und das Problem damit EU-weit noch nicht gelöst werden könne, forderte Köberle: „Für die Übergangszeit brauchen wir eine nationale Regelung gegen diese Kostenfallen.“

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg