Virus

Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg bei Rindern und Schafen durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt

Das Virus der Blauzungenkrankheit ist bei Proben von Rindern und Schafen aus Baden-Württemberg durch das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum erstmalig festgestellt worden. Die Proben wurden bei Tieren aus dem Main-Tauber-Kreis, dem Landkreis Heilbronn, dem Enzkreis sowie dem Ortenaukreis entnommen, die jeweils typische Krankheitsanzeichen zeigten. Es handelt sich um die ersten Nachweise des Erregers im Südwesten. Das Friedrich-Loeffler-Institut als nationalem Referenzlabor hat die Befunde bestätigt. Die zuständigen Veterinärämter haben den Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt und die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Weitere Verdachtsfälle wurden aus den Landkreisen Rhein-Neckar und Karlsruhe (Stadt und Land) gemeldet. Die amtliche Bestätigung hierfür steht noch aus.

Nachdem die Krankheit im letzten Jahr erstmalig in Deutschland aufgetreten war, ist das Geschehen seit Juni 2007 erneut aktiv. Die Übertragung erfolgt ausschließlich über Stechmücken, nicht von Tier zu Tier. Seither sind wieder über 4.500 Ausbrüche insbesondere in den schon letztes Jahr betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgetreten. Die Krankheit befällt insbesondere Rinder und Schafe und ist seit langem in wärmeren Regionen (Mittelmeerraum, Afrika) bekannt. Das Virus kann nicht auf Menschen übertragen werden, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen einhergehen kann. Ihr Verlauf kann mild bis hochgradig sein.

Die Blauzungenkrankheit führt zu wirtschaftlich nachteiligen Auswirkungen auf die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe durch die Erkrankung der Tiere und die Handelsbeschränkung ganzer Regionen. Da bisher durch den einzelnen Tierhalter nicht beherrschbar, wird die Krankheit staatlicherseits als Tierseuche bekämpft. Dies geschieht insbesondere durch die Reglementierung des Viehverkehrs, mit Transportbeschränkung und sonstigen Auflagen. Besonders restriktiv werden Beschränkungen beim Viehverkehr in und aus der sogenannten 20 - Kilometer-Zone wirksam (20 Kilometer Radius um die betroffenen Betriebe). Neben diesen Sperrzonen werden Beobachtungszonen mit einem Radius von 150 Kilometer um den Ausbetrieb gebildet, indem ebenfalls Beschränkungen gelten.

Es wird davon ausgegangen, dass im Winterhalbjahr keine weiteren Infektionen stattfinden, da die Stechmücken als Überträger nicht mehr aktiv sind. Ein zugelassener Impfstoff für den in Deutschland auftretenden Virustyp existiert bislang nicht. Für das Jahr 2008 ist ein solcher Impfstoff angekündigt.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum