Bundeswehr

Bonde begrüßt im Koalitionsvertrag verankerte Unterstützung ehemaliger Bundeswehrkommunen

„Dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eine verbilligte Abgabe ehemals militärisch genutzter Grundstücke an die betroffenen Kommunen verbindlich festgeschrieben haben, begrüße ich ausdrücklich. Dies ist von besonderer Bedeutung für unsere Konversionsstandorte im Ländlichen Raum. Damit wird eine wesentliche Forderung der baden-württembergischen Landesregierung und anderer Bundesländer gegenüber dem Bund nun doch noch in die Tat umgesetzt.“ Dies sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, anlässlich der Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin.

„Baden-Württemberg hat die alte Bundesregierung wiederholt darauf hingewiesen, dass sie als Verursacher der Bundeswehrreform die Pflicht hat, den Standortkommunen finanziell unter die Arme zu greifen, damit sie den schwierigen Konversionsprozess bewältigen können. So haben wir vom Bund neben fairen Preisen beim Verkauf der militärischen Liegenschaften auch die Finanzierung zusätzlicher Infrastrukturprojekte, die Aufstockung von Fördermitteln sowie Ausgleichszahlung an die Konversionskommunen gefordert“, so der Minister. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hätten sich bislang jedoch jeglicher Hilfestellung mit kaum nachvollziehbaren Argumenten verweigert und versucht, die Verantwortung den Bundesländern zuzuschieben. Die Festlegung im Koalitionsvertrag sei daher ein gutes Signal für Baden-Württemberg.

„Die neue Bundesregierung muss ihren im Koalitionsvertrag eingegangenen Verpflichtungen zur Abmilderung der Folgen der Bundeswehrreform nun rasch Taten folgen lassen“, betonte Bonde. Um das Risiko weiterer Verzögerungen zu vermeiden, müsse die verbilligte Abgabe von Konversionsflächen durch die hierfür zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) jedoch auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt werden. Aus diesem Grund halte er die Einfügung einer sogenannten Öffnungsklausel im Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) für dringend erforderlich. „Durch diese Gesetzesänderung kann die BImA am Gemeinwohl orientierte Vorhaben von Kommunen, wie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, bei der Gestaltung des Verkaufspreises für die jeweilige Konversionsliegenschaft berücksichtigen und muss sich nicht mehr ausschließlich am Immobilienmarkt orientieren“, sagte Bonde. Einem entsprechenden Antrag zur Änderung des BImA-Gesetzes habe der Bundesrat heute mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Der gleiche Gesetzesänderungsantrag ist auf Betreiben von Baden-Württemberg und zwei weiteren Bundesländern bereits im Juni 2012 vom Bundesrat beschlossen worden. Wegen der uneinsichtigen Haltung der alten Bundesregierung wurde er jedoch vom Bundestag nicht weiterbehandelt. „Durch diese Verzögerungstaktik des Bundes ist viel wertvolle Zeit verloren gegangen. Wir können mit Fug und Recht davon ausgehen, dass so mancher Grundstücksverkauf an Kommunen zur Verwirklichung zukunftsfähiger Nachfolgenutzungen an den unrealistischen Preisvorstellungen der BImA gescheitert ist.“

Abschließend drückte Minister Bonde die Erwartung aus, dass sich der neue Bundestag dem Anliegen des Bundesrates bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode annehmen und die notwendige Änderung des BImAG zeitnah beschließen werde.

Bundeswehrreform

Baden-Württemberg ist von der aktuellen Bundeswehrreform stark betroffen. Von den insgesamt 30 größten Standorten werden vier komplett geschlossen. Bei zehn weiteren kommt es zu einer signifikanten Reduzierung der Dienstposten. Landesweit werden rund 9.600 Dienstposten wegfallen. Zwei Drittel der betroffenen Standorte liegen im Ländlichen Raum. Zu vollständigen Standortaufgaben kommt es in Sigmaringen, Hohentengen/Mengen, Immendingen und Hardheim. Ein weitestgehender Dienstpostenabbau findet in den ländlichen Garnisonen Ellwangen und Meßstetten statt.
 
Die Standortschließungen und -reduzierungen im Zuge der aktuellen Bundeswehrreform sind mit teilweise einschneidenden Veränderungen für die betroffenen Städte und Gemeinden verbunden. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat den betroffenen Kommunen unmittelbar nach Verkündung der Reform rasche politische und finanzielle Hilfestellung zugesagt und inzwischen bereits in die Wege geleitet hat. Allerdings steht vor allem der Bund in der Pflicht, die negativen Folgen aus den Standortschließungen und dem Abzug der zivilen und militärischen Bediensteten mit eigenen Maßnahmen abzumildern.

In diesem Zusammenhang ist es notwendig, § 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) durch eine Öffnungsklausel zu ergänzen, damit eine Berücksichtigung strukturpolitischer Zielsetzungen der öffentlichen Hand bei der Festlegung der Verkaufspreise für ehemalige militärische Liegenschaften ermöglicht werden kann. Diese Auffassung teilt auch die überwiegende Mehrheit der anderen Bundesländer. So hat der Bundesrat bereits am 15. Juni 2012 einen entsprechenden, gemeinsam von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz initiierten Antrag zur Änderung des BImAG beschlossen.

Auf Betreiben der alten Bundesregierung, die eine Abgabe von Konversionsgrundstücken unter Marktwert mit wenig überzeugenden Argumenten ablehnte, wurde der Gesetzesänderungsantrag vom Bundestag nicht behandelt und fiel mit Ablauf der 17. Legislaturperiode der Diskontinuität anheim. Da die baden-württembergische Landesregierung und die Mehrheit der anderen Bundesländer in der Veräußerung von Konversionsgrundstücken zu fairen Preisen nach wie vor eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung von zukunftsfähigen Nachfolgenutzungen sehen, hat der Bundesrat diesen Gesetzesänderungsantrag auf seiner Sitzung am 29. November 2013 erneut beschlossen und wird ihn dem neuen Bundestag mit der Bitte um zeitnahe Beschlussfassung zuleiten.

Am 27. November 2013 haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode eine verbilligte Abgabe von nicht mehr benötigten Konversionsliegenschaften des Bundes an Gemeinden beschlossen, damit am Gemeinwohl orientierte kommunale Vorhaben, wie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, realisiert werden können. Die vom Bundesrat geforderte Änderung des BImAG erleichtert der neuen Bundesregierung die Umsetzung dieses Vorhabens, da eine verbilligte Abgabe von Liegenschaften des Bundes an Konversionskommunen auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt würde.