Naturschutz

Bonde besorgt über Mitteilung der Weltnaturschutzunion IUCN zu Artenrückgang

„Die heutige Pressemitteilung der Weltnaturschutzunion IUCN zu den Roten Listen der gefährdeten, verschollenen und ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten führt uns erschreckend deutlich den global wie lokal rasch voranschreitenden Artenrückgang vor Augen. Die Zahlen bestärken uns als grün-rote Landesregierung aber auch in unserem Ziel, dem Artenrückgang in Baden-Württemberg aktiv entgegen zu wirken. In der Koalitionsvereinbarung haben wir uns ausdrücklich zum Erhalt der Biodiversität in Baden-Württemberg bekannt. Dies wollen wir mit einem großen und finanziell gut ausgestatteten Maßnahmenbündel erreichen“, sagte der für den Naturschutz zuständige Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, in Stuttgart. Verschärft werde die Problematik durch den sich abzeichnenden Klimawandel, der die Gesellschaft vor neue Aufgaben und Herausforderungen stelle und sich weltweit auch auf die Artenzusammensetzung auswirken werde. „Vor diesem Hintergrund wird erneut die herausragende Bedeutung von Großschutzgebieten für den Artenschutz deutlich“, betonte Bonde.
 
Dem Rückgang gefährdeter Arten wird in Baden-Württemberg mit unterschiedlichen Werkzeugen entgegengewirkt. Dazu gehört die Ausweisung von Naturschutzgebieten oder Großschutzgebieten, wie Biosphärengebieten oder Nationalparken, das Artenschutzprogramm des Landes, der 111-Arten-Korb oder auch spezielle Projekte zum Schutz gefährdeter Arten zum Beispiel über das EU-Förderprogramm LIFE-Natur. Mit Hilfe der Landschaftspflegerichtlinie werden erhöhter Aufwand oder Ertragsverluste von Landwirten durch artenfreundliche Bewirtschaftungsformen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten finanziell ausgeglichen werden.
 
Rote Listen sind Verzeichnisse gefährdeter, verschollener und ausgestorbener Tier- und Pflanzenarten. Sie werden von sachkundigen Spezialisten und Wissenschaftlern erstellt, geben Auskunft über den Gefährdungsgrad einzelner Arten und beziehen sich immer auf ein bestimmtes Gebiet, wie beispielsweise ein Bundesland oder einen Naturraum.
 
Auf der Roten Liste der gefährdetsten Säugetierarten des Landes steht der Feldhamster ganz oben. Diese auch im Land einst weit verbreitete und sehr zahlreich vorkommende Tierart ist akut vom Aussterben bedroht. Der Feldhamster kommt nur noch an wenigen Stellen im Land vor, der Bestand liegt nach heutiger Kenntnis bei maximal 200 wild lebenden Tieren. Die Naturschutzverwaltung in Baden-Württemberg versucht, mit einem speziellen Beratungsprogramm Akzeptanz für Verträge mit Landwirten für eine hamsterfreundliche Bewirtschaftung in den verbliebenen Hamsterlebensräumen und angrenzenden Flächen abzuschließen und so die verbliebenen Bestände zu stabilisieren und zu fördern. Für Feldhamster als klassische Kulturfolger müssen keine speziellen Schutzgebiete ausgewiesen werden.
 
Bei anderen Arten ist es bereits gelungen, sie von der Roten Liste gefährdeter Arten in Baden-Württemberg streichen zu können. Dazu gehören beispielsweise Wanderfalke, Wiedehopf, Schnatterente oder bei den Säugetieren der Biber.
 
In Baden-Württemberg werden bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ebenfalls Rote Listen geführt. Der Auftrag zur Erstellung der Listen ist im Landesnaturschutzgesetz verankert. Die roten Listen für Baden-Württemberg sind im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29039 einsehbar.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg