Bundeswehrreform

Bonde setzt sich im Bundesrat für faire Bedingungen bei Konversion ein

„Auch nach dem in diesen Tagen bekannt gewordenen Zeitplan für die Kasernenschließungen können sich die Kommunen auf die Landesregierung verlassen. Das Land wird den betroffenen Gemeinden auch weiterhin als flexibler und zuverlässiger Partner zur Seite stehen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, in Berlin. Bereits im Vorfeld der Standortentscheidungen durch den Bundesverteidigungsminister hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine interministerielle Arbeitsgruppe aller betroffenen Ressorts eingerichtet. Nach Bekanntgabe der Standortschließungen wurden die Zuständigkeiten geklärt und die Federführung bei der Begleitung des Konversionsprozesses dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) übertragen. Bei der ersten landesweiten Konversionskonferenz des Landes Baden-Württemberg im Dezember mit den betroffenen Gemeinden unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde der Konversionsprozess im Land angestoßen. „Seitdem steht die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Ländlichen Raum in intensivem Kontakt mit den Gemeinden und begleitet den Konversionsprozess vor Ort“, so der Minister. Bonde ist zum wiederholten Male in der Bundeshauptstadt und führt Gespräche zum Thema Konversion.
 
Land gestaltet Konversionsprozess aktiv

In der zweiten Konversionskonferenz in Sigmaringen im April wurde das weitere Vorgehen konkretisiert und die Regierungsvizepräsidentinnen und -präsidenten als kompetente Ansprechpartner für die Kommunen benannt. In einem Gutachten eines renommierten Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmens lässt das Land derzeit untersuchen, wie sich der Bundeswehrabzug konkret auf Bevölkerung, Wirtschaft und Finanzen der besonders betroffenen Gemeinden auswirkt. „In den nächsten Tagen werden die Ergebnisse vorliegen, auf deren Basis unter kommunaler Federführung die Konversionsentwicklungskonzepte erstellt werden. Das Land übernimmt hier 80 Prozent der Kosten“, kündigte Bonde an. Am Ende dieses partizipatorischen Ideenfindungsprozesses sollten schließlich abgestimmte Vorschläge für zukunftsweisende und realisierbare Nachfolgenutzungen und notwendige Anpassungen stehen. Dabei sollten die Bürgerschaft und alle wichtigen Akteure auf lokaler und regionaler Ebene umfassend beteiligt werden. „Daraus resultierende Projekte wird das Land mit seinen Förderprogrammen, wie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum oder der Städtebauförderung, wirkungsvoll unterstützen. Wir setzen hierbei auf die bewährten Instrumente, die den Kommunen bestens bekannt sind. Wir unterstützen die Kommunen damit nicht nur in der ersten Phase der Konzeptentwicklung, sondern auch bei der Umsetzung“, so der Minister.
 
Wie bereits bei der Auftaktveranstaltung zum Konversionsprozess am 10. Dezember 2011 in Stuttgart angekündigt, habe die Landesregierung inzwischen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Fördermöglichkeiten für den Ländlichen Raum an die besonderen Erfordernisse der Konversion angepasst werden. Auch sei sichergestellt, dass die Instrumente der Städtebauförderung und der Wohnbauförderung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für den anstehenden Konversionsprozess zur Verfügung stehen.
 
Engagement des Bundes gefordert

Als absolut unverständlich wertete der Minister, dass der Bund die wiederholten Forderungen Baden-Württembergs und anderer Länder, die Kommunen zu unterstützen, vehement ablehne. „Nachdem die Bundesregierung die Kommunen und Länder nun lange hat warten lassen, erwarten wir wenigstens Entgegenkommen bei der Vermarktung der Liegenschaften. Die bisherige Vermarktungspraxis passt nicht auf die schwierige Situation im Ländlichen Raum“, betonte Bonde. Deshalb setze sich Baden-Württemberg morgen im Bundesrat für einen fairen Ausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein: „Künftig muss der Bund den Gemeinden beim Verkauf der Bundeswehrliegenschaften entgegenkommen und diese zu günstigeren Konditionen abgeben. Zudem müssen strukturpolitische Gesichtspunkte bei der Gestaltung der Verkaufspreise für Bundeswehrliegenschaften eine angemessene Berücksichtigung finden. Das ist von besonderer Bedeutung für Kommunen im Ländlichen Raum. Hier sind sich die Länder einig, nur die schwarz-gelbe Bundesregierung entzieht sich ihrer Verantwortung.“ Das Erstzugriffsrecht für Konversionsgrundstücke, das der Bund den Kommunen eingeräumt hat und das er als großzügiges Entgegenkommen öffentlichkeitswirksam verkaufen möchte, bewertete der Minister in diesem Zusammenhang als wenig hilfreiche Mogelpackung. „Der Bund muss den Kommunen bei der Ermittlung der Kaufpreise entgegenkommen. Stattdessen hat der Bundesverteidigungsminister nur seine eigenen Töpfe im Blick. Wir denken, dass Mittel in lebendige Ländliche Räume langfristig gut investiert sind“, erklärte Bonde. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz habe Baden-Württemberg daher einen Änderungsvorschlag zum Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in den Bundesrat eingebracht, zu dem Minister Bonde am Freitag im Bundesrat sprechen werde.
 
Der Bund lehne auch den Vorschlag ab, die Bund-Länder-Förderprogramme für den anstehenden Konversionsprozess aufzustocken. Es reiche nicht, dass der Bund nun den Ball an die Länder spiele, die vorranging für die Bewältigung der Konversionsfolgen verantwortlich sein sollten. „Baden-Württemberg wird sich auf das Schwarzer-Peter-Spiel der Bundesregierung nicht einlassen. Stattdessen werden wir den betroffenen Kommunen so weit wie möglich aus eigener Kraft helfen, denn wir wollen unsere ländlichen Räume lebendig halten und stärken“, erklärte Minister Bonde abschließend.
 
Bundeswehrreform

Baden-Württemberg ist von der aktuellen Bundeswehrreform stark betroffen. Von den insgesamt 30 größten Standorten werden vier komplett geschlossen. Bei zehn weiteren kommt es zu einer signifikanten Reduzierung der Dienstposten. Landesweit werden rund 9.400 Dienstposten wegfallen.
 
Zwei Drittel der betroffenen Standorte liegen im Ländlichen Raum. Zu vollständigen Standortaufgaben kommt es hier in Sigmaringen, Hohentengen/Mengen, Immendingen und Hardheim. Ein weitgehender Dienstpostenabbau findet darüber hinaus in den ländlichen Garnisonen Ellwangen und Meßstetten statt. Nur in zwei Fällen - Stetten am kalten Markt und Donaueschingen - kommt es im Ländlichen Räum zur Stärkung von Standorten.
 
Die Streichung von Standorten und Dienstposten in strukturschwachen Gebieten des Ländlichen Raums ist vor allem deshalb problematisch, weil sich hier sehr rasch die Frage der Auslastung von Einrichtungen der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge (kommunale Versorgungsbetriebe, ÖPNV, Banken, Postfilialen, Läden, Hand-werksbetriebe usw.) stellen kann. Deshalb muss hier so rasch wie möglich Klarheit darüber geschaffen werden, welche sinnvollen und langfristig tragfähigen Nachfolgenutzungen für diese Kommunen in Frage kommen können.
 
Wegen der besonderen Betroffenheit des Ländlichen Raums wurde das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit der Federführung des anstehenden Konversionsprozesses in Baden-Württemberg beauftragt. Die Zuständigkeit für die Konversion der US-Liegenschaften in Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen verbleibt beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft.
 
Detaillierte Hintergrundinformationen zum Konversionsprozess sind unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Konversion/106331.html zu finden.