Schnelles Internet

Breitband-Offensive 4.0: Landesregierung stellt neue Richtlinie vor / Brüssel billigt höhere Fördersätze / Finanzmittel versechsfacht

Breitbandausbau in Sasbachwalden

Baden-Württemberg zündet die nächste Stufe für den Ausbau von schnellem Internet in der Fläche: Das Land hat seine Breitbandrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, die Fördermöglichkeiten für das schnelle Internet im Land nochmals deutlich verstärken und erweitern zu können. Die Europäische Union hat für die vom Land bei der EU zur Genehmigung vorgelegte Förderrichtlinie vor wenigen Tagen grünes Licht gegeben. Konkret bedeutet das: Das Land erhöht und erweitert ab sofort seine Förder-Pauschalen, versechsfacht die zur Verfügung stehenden Mittel, setzt neue Breitbandausbau-Schwerpunkte bei Bildung und Arbeitsplätzen und stellt zusätzliches Personal für den Ausbau von schnellem Internet in der Fläche zur Verfügung. „Um Ländliche Räume auch künftig als attraktive Lebens- und Wirtschafträume erleben zu können, muss weiter massiv in den Zukunftsbereich Breitband investiert werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Mittwoch (29. Juli) anlässlich der Vorstellung der Breitband-Offensive 4.0 in Stuttgart.

„Die Landesregierung kommt der gestiegenen Bedeutung des schnellen Internet für Menschen und Wirtschaft nach und hat den Ausbau mit der Breitbandinitiative II bereits 2012 neu ausgerichtet. Damit wird sie den Herausforderungen der Zeit gerecht“, sagte Bonde. Das Land unterstütze die für den Breitbandausbau zuständigen Kommunen tatkräftig beim Ausbau glasfaserbasierter Netze. „Besonders zukunftsweisend sind hierbei interkommunale Netze, die die Arbeitsplätze im Auge behalten, für Lebensqualität sorgen und in die Zukunft ausgerichtet sind“, so der Minister weiter. „Dabei ist es uns wichtig, unmittelbar in die Zielinfrastruktur Glasfaser und nicht in das Aufrüsten veralteter Kupferleitungen zu investieren“, erklärt Bonde. Inzwischen reife fast überall die Einsicht, dass glasfaserbasierte kommunale Hochgeschwindigkeitsnetze schnelles Internet am besten in die Fläche bringen können – und zwar schnell, langfristig und bezahlbar.

Neue Förderrichtlinie entlastet Kommunen finanziell und organisatorisch

Die Anstrengungen der letzten Jahre zeigten Wirkung, zog Minister Bonde eine sehr positive Bilanz der Breitbandinitiative II: „Von 700 weißen Flecken ohne Grundversorgung sind heute nur noch 200 übrig. Drei Viertel der Landkreise planen bereits kommunale Hochgeschwindigkeitsnetze der nächsten Generation, wie Fachleute die flächendeckende Versorgung mit der nachhaltigen Glasfasertechnologie bezeichnen.“ Mit diesem Rückenwind habe das Land jetzt seine Förderrichtlinie weiter optimiert und zünde die nächste Stufe des Breitbandausbaus. „Baden-Württemberg hat sich bei der Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit schnellem Internet richtig aufgestellt. Mit der Breitband-Offensive 4.0 intensivieren wir jetzt nochmals unsere Anstrengungen, damit die Kommunen im ganzen Land künftig noch schneller an das schnelle Internet angeschlossen werden können. Mit den neuen Fördermöglichkeiten und einem verschlankten Antragsverfahren forcieren wir den Ausbau,“ betonte Bonde. „Die neue Förderrichtlinie entlastet die Kommunen beim Breitbandausbau finanziell und organisatorisch. So darf das Land ab sofort neben Planungen auch Baumaßnahmen fördern, die die Kreise im Auftrag der Kommunen oder von sich aus vornehmen. Mit mehr Personal beschleunigt das Land darüber hinaus die Antragsabwicklung. Wir nehmen die Kommunen und Kreise zügig und einfach mit auf den Weg zum schnellen Internet“, fasste Minister Bonde zusammen.

„Damit der Breitbandausbau schnell und koordiniert erfolgt, ist die kommunale Solidarität gefordert. Wir benötigen das schnelle Internet, um im Wettbewerb der Regionen bestehen zu können und um den Ostalbkreis als Wirtschaftsraum und Wohnort attraktiv zu halten“, sagte der Landrat des Ostalbkreises Klaus Pavel. „Deshalb ziehen im Ostalbkreis alle 42 Kommunen an einem Strang. Mit unserer abgeschlossenen kreisweiten Netzplanung und dem kreisübergreifenden Backbone-Ausbau investieren wir in die Infrastruktur der Zukunft. Unsere Städte und Gemeinden haben damit ideale Voraussetzungen, die Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze deutlich schneller zu den Wohngebäuden und Unternehmen zu bringen“, ist Landrat Pavel überzeugt.

Der Endspurt für schnelle Netze in der Fläche habe damit begonnen, sagte Bonde: „Wir haben nach der Genehmigung durch Brüssel nun die rechtliche Handhabe. Die Breitbandförderung mit unseren neuen Konditionen ist äußerst attraktiv und praxisnah. Ich vertraue auf die Gemeinden und Landkreise als Impulsgeber, damit auch die letzten weißen Flecken der Unterversorgung bald der Vergangenheit angehören. Die Breitband-Offensive setzt sich für einen sicheren Wirtschaftsstandort und ein attraktives Baden-Württemberg 4.0 ein“, sagte Minister Bonde abschließend.


Eckpunkte der neuen Breitbandförderung

 

  • Eine deutlich erhöhte Mittelausstattung
    Das Land hat im Doppelhaushalt 2015/2016 die Mittel für den Breitbandausbau verdreifacht. Außerdem setzt es gezielt zusätzliche Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes und der Digitalen Dividende für den Breitbandausbau ein. Bis 2018 stehen somit insgesamt fast 250 Millionen Euro in Baden-Württemberg zur Verfügung. Somit hat das Land die Mittel versechsfacht.
  • Eine neue Förderrichtlinie
    Höhere Förderpauschalen: Um den Breitbandausbau zu beschleunigen und die Gemeindekassen zu entlasten, hat das Land die Förderpauschalen im investiven Bereich von bisher 50 auf durchschnittlich 70 Prozent erhöht.
    Mehr Unterstützung für Planungen: Auch wenn die Kommunen ihre Netze schrittweise realisieren, sind die Planungen nach der Fördervorschrift des Landes bereits für den Ausbau mit Glasfaser ans Gebäude ausgelegt. Das Land bezuschusst solche Planungen ab sofort ebenfalls mit 70 Prozent.
    Interkommunale Zusammenarbeit honoriert: Wenn Landkreise und Gemeinden an einem Strang ziehen und so Synergien erzielen, honoriert das Land diesen überörtlichen Ansatz mit einer Förderung von bis zu 90 Prozent. Ab sofort dürfen nicht nur die einzelnen Kommunen, sondern auch die Kreise Förderanträge für den Breitbandausbau stellen und Netze bauen.
    Schulen an die Glasfaser anschließen: Für das Tüftlerland Baden-Württemberg sind schlaue Köpfe die wichtigsten Ressourcen. Daher fördert das Land tatkräftig den Anschluss von Schulen an die Glasfaser von bis zu 90 Prozent – unabhängig von der Raumkategorie nach dem Landesentwicklungsplan.
    Gewerbegebiete an die Glasfaser anschließen: Eine Stärke Baden-Württembergs ist die dezentrale Wirtschaftsstruktur mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mit symmetrischen Datenraten werden die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt und hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Fläche erhalten. Die Anbindung der Gewerbegebiete an das Glasfasernetz ist mit bis zu 90 Prozent förderfähig – abhängig von der Raumkategorie.
    Entbürokratisierung: Die EU hat dem Land eine signifikante Entbürokratisierung genehmigt: Da für Gewerbegebiete eine symmetrische Datenrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde und für Privathaushalte eine asymmetrische Datenrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde als erforderlich unterstellt wird, bedarf es ab sofort keiner Bedarfsanalysen mehr. Das verschlankt und beschleunigt das Antragsverfahren.
    Neue Fördermöglichkeiten: Dazu zählen beispielsweise die Pacht von Leitungen oder die Mitnutzung von vorhandener Infrastruktur zum Beispiel entlang von Bahn-Trassen, in die dann eigene Glasfaser-Leitungen gelegt werden können. Wenn Kommunen Infrastrukturen mitnutzen oder wenn sie den Ausbau der Breitbandinfrastruktur mit ihren sonstigen öffentlichen Bauvorhaben koordinieren, beschleunigen sie den Baufortschritt und sparen ganz im Sinne der EU-Vorgaben Kosten ein.
  • Eine neue Struktur mit mehr Personal
    Grün-Rot hat im Doppelhaushalt sieben neue Stellen für ein neues Kompetenzzentrum Breitbandausbau vorgesehen. Dieses soll beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung angesiedelt werden. Das zusätzliche Personal ermöglicht es, die Kommunen und Landkreise noch besser zu beraten und Anträge schneller abzuwickeln. Im Herbst soll das Kompetenzzentrum starten und als zentrale Anlauf- und Bewilligungsstelle das Breitbandwissen im Land bündeln. Bis dahin ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unmittelbar für die Bearbeitung der Breitbandanträge nach neuer Förderrichtlinie zuständig.

 

Hintergrundinformationen

Das EU-Wettbewerbsrecht setzt einen strengen Rahmen für staatliche Beihilfen. Die Landesregierung darf die Kommunen und Kreise beim Breitbandausbau dort unterstützen, wo eine Erschließung für private Telekommunikationsunternehmer und Netzbetreiber nicht rentabel ist und die Baukosten für die digitale Infrastruktur zu hoch sind.

Breitbandinitiative II
Grün-Rot hat 2012 mit der Breitbandinitiative II den Ausbau von schnellem Internet neu aufgestellt und dabei eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen: kommunale Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze als Standard, Förderung landkreisweiter Netzplanungen, höhere Fördersätze für die einzelnen Module insbesondere bei Investitionen in zukunftsfähige Infrastrukturen (wie Leerrohrverlegung), Zuschläge für interkommunale Planungen. Ziel ist es, die Kommunen und Landkreise dabei zu unterstützen, stufenweise Kabelschutzrohre und Glasfaserkabel zu verlegen, um die Zukunftstechnik Glasfaser schon heute möglichst nahe bis zum Endnutzer zu bringen.

Baden-Württemberg liegt bei der Breitbandversorgung bundesweit mit an der Spitze. Wie eine aktuelle Studie zeigt, waren es 2012 vor Start der Breitbandinitiative II noch 700 Gemeinden mit weißen Flecken in der Internet-Grundversorgung – und 2014 nur noch etwa 200 Ortsteile. Nach Angaben des TÜV Rheinland haben 99 Prozent der Haushalte Baden-Württembergs eine Grundversorgung von mindestens 2 Megabit pro Sekunde. Rund 70 Prozent der Haushalte haben die Möglichkeit, Hochgeschwindigkeitsnetze mit 50 Megabit pro Sekunde oder mehr zu nutzen.

EU-Notifizierung der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Land
Die Europäische Union hat dem Land Baden-Württemberg vor wenigen Tagen die Weiterentwicklung seiner Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung genehmigt. Die Notifizierung dauerte fünf Monate. Damit muss das Land nicht länger auf das Förderprogramm des Bundes warten, das seit 2 Jahren angekündigt ist, aber noch immer nicht vorliegt.

Finanzrahmen
Das Land hat der wachsenden Bedeutung des schnellen Internet, den steigenden Baukosten und der angespannten Lage kommunaler Finanzhaushalte Rechnung getragen. Die Landesmittel wurden auf 31,7 Millionen Euro verdreifacht und mit zusätzlichen Finanzmitteln aufgestockt – nämlich mit 40 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes und mit rund 80 Millionen Euro aus der Digitalen Dividende. Die so verbesserte Mittelausstattung wird über höhere Pauschalbeträge und Fördersätze direkt an die Kommunen weitergereicht.

Gebietsbezogene Staffelung von Pauschalen und Zuschüssen

Die Förderpauschalen im investiven Bereich (Verlegung der Kabelschutzrohre und Einzug der Glasfaser) bleiben weiter nach Raumkategorien gestaffelt. Oberste Prämisse, unter der die EU Beihilfen zulässt, ist, dass die öffentliche Hand so gering wie möglich in den Markt eingreift. Deshalb sollen die Fördergelder dorthin fließen, wo der marktgetriebene Breitbandausbau nicht funktioniert. Das ist erfahrungsgemäß überwiegend im Ländlichen Raum der Fall. Die Einteilung der Raumkategorien ist im Landesentwicklungsplan festgelegt. Im Ländlichen Raum wird der Zuschuss vollständig gewährt.

Interview mit Minister Alexander Bonde

Verwaltungsvorschrift Breitbandförderung vom 1. August 2015

Informationen sind auch unter www.mlr-bw.de abrufbar.