Kongress

Breitbandkongress des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Berlin

"Wer die Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit einer Region mitbestimmen will, kann auf den Infrastrukturfaktor Datenautobahn in der heutigen Zeit nicht mehr verzichten. Um ein Gleichgewicht zwischen der Wirtschaftskraft in den Ballungsräumen und dem Ländlichen Raum zu schaffen, muss für Wirtschaft, Verwaltung und Bürger im Ländlichen Raum schnelle und kostengünstige Informationstechnik zur Verfügung stellen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Montag (12. November) in Berlin.

Auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Deutschen Industrie- und Handelskammer diskutieren Experten aus Politik und Wirtschaft über die Möglichkeiten zur Schließung der noch vorhandenen Netzlücken in Deutschland. Baden-Württemberg, das als vorbildhaft für seine innovativen Ansätze im Bereich der Neuen Medien und Breitbandversorgung gilt, wurde zu der Veranstaltung eingeladen, um seine Ansätze zu präsentieren.

"Die Versorgung der ländlichen Räume über Kupfer-, Strom-, oder Glasfaser ist heute technisch kein Problem mehr. Entscheidung über die digitale Versorgung des Ländlichen Raums ist für die meisten Anbieter eine Kostenfrage", so Hauk. Die Kehrseite der Privatisierung des Post- und Fernmeldemarktes stelle die Tatsache dar, dass die am Markt agierenden Unternehmen Investitionen oftmals allein und ausschließlich unter dem Kriterium der Rendite sehen. Diese Entwicklung berge die Gefahr der digitalen Spaltung. Ein Grund für diese missliche Lage sieht der Minister im fehlenden Wettbewerb. "Für einen funktionierenden Markt, der den fairen Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter und Systeme zulässt, setzt Baden-Württemberg alles daran, den Wettbewerb durch Beeinflussung der Rahmenbedingungen zu fördern" ergänzte der Minister. So würden alle Unternehmen, die Dienstleistungen der neuen Medien im Ländlichen Raum anbieten wollen, im Rahmen des rechtlich Möglichen ermutigt und unterstützt.

Dies seien oft kleine und mittlere Unternehmen, also der klassische Mittelstand, der auch dort noch Lösungen für eine Breitbandversorgung anbieten kann, wo die Platzhirsche aus Kostengründen abwinken. Gerade bei funkbasierten Lösungen, aber auch Insellösungen im Kabelbereich, seien es diese Unternehmen, die wegen der geringeren Over-Head-Kosten und eines höheren Maßes an Kundenorientierung und Flexibilität vieles bewegen.

Land und Gemeinden helfen beispielsweise bei der Suche nach Antennenstandorten und bei der Information der Bevölkerung zur Bündelung der Nachfrage. Zum anderen leisten beide auch Hilfe bei der Suche nach Verbindungsstellen von Glasfaserstrecken, um teure Grabungsarbeiten zu vermeiden. Aber auch durch Modellprojekte wie die Auszeichnung von Mediendörfern, die Schaffung einer Clearing-Stelle, die Kommunen und Unternehmen berate und unterstütze, und durch die Schaffung von Rechtssicherheiten versuche Baden-Württemberg die technische Versorgungslücke im Ländlichen Raum zu minimieren.

Gerade im Bereich der rechtlichen Absicherung konnte Baden-Württemberg in diesen Tagen einen großen Erfolg verzeichnen. Gemeinsam mit der EU wurde ein Verfahren entwickelt, das Rechtssicherheit schafft. "Das Eckpunktepapier für die Verwendung öffentlicher Mittel zur flächendeckenden Versorgung des Ländlichen Raums mit Breitbandanschlüssen in Baden-Württemberg wurde inzwischen notifiziert und bringt den Kommunen für ihr Bemühen, die ländlichen Räume an die Datenautobahn anzuschließen, die notwendige Sicherheit", erklärte Minister Hauk.

In einem ersten Schritt seien die Gemeinden gehalten, zunächst alle Maßnahmen beim Breitbandausbau auszuschöpfen, die ohne direktes finanzielles Engagement eine flächendeckende Breitbandversorgung ermöglichen. Hierbei gehe es zum Beispiel um die Verlegung von Leerrohren bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen und um die Werbung für die Breitbandnutzung durch die Bürger. Die örtlichen Breitbandversorger sollen dann befragt werden, ob sie nun ohne finanzielle Zuwendungen die Breitbandversorgung ermöglichen können.

Bringe der erste Schritt nicht den gewünschten Erfolg, sei es den Gemeinden erlaubt, in einem zweiten Schritt eine Beihilfe für den Breitbandausbau in Höhe von bis zu maximal 75.000 Euro pro Einzelfall zu gewähren, wenn sie eine gewisse technische Spezifikation erfüllt (mindestens Breitbandversorgung mit 1000  kbit/s , möglichst offener Netzzugang für Mitbewerber). Gleichzeitig müsse die Gemeinde ihre Bereitschaft, eine Beihilfe für den Breitbandausbau zu gewähren, im örtlichen Amtsblatt, auf ihrer Homepage und auf der landesweiten Homepage der Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum" veröffentlichen, damit auch überörtliche Breitbandanbieter die Chance erhalten, ein Angebot zu unterbreiten.

Im dritten Schritt bewerte die Gemeinde nach einer angemessenen Frist die eingegangenen Angebote und erteile im vierten, letzten Schritt den Zuschlag demjenigen Breitbandanbieter, der das für die Kommune günstigste Angebot abgab.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum