Landwirtschaft

Bund stellt Baden-Württemberg 1,9 Millionen Euro zur Verbilligung von Liquiditätshilfedarlehen zur Verfügung

"Der Preisverfall auf den Agrarmärkten hat unsere Landwirte in eine sehr schwierige finanzielle Situation gebracht. Ab sofort können Liquiditätsbeihilfen für Landwirte gewährt werden, die sich bereits jetzt in finanziellen Engpässen befinden. Diesen Betrieben können wir damit wirksam helfen“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister, Peter Hauk MdL, am Dienstag (30. Juni) in Stuttgart.

Der Bund stelle zur Stabilisierung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher Betriebe den Ländern insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung. Baden-Württemberg erhält davon 1,9 Millionen Euro. „Im Interesse unserer Landwirte haben wir die Voraussetzungen zur Umsetzung des Programms geschaffen und können damit bereits zum 1. Juli starten", ergänzte der Minister.

Mit den Mitteln werden Darlehen der Landwirtschaft lichen Rentenbank in Höhe von maximal 100.000 Euro, die mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem Tilgungsfreijahr angeboten werden, um ein Prozent verbilligt. Die Darlehen können zur Vorfinanzierung der Betriebsprämien in Anspruch genommen werden. Dabei kann ein Betrag von maximal 70 Prozent der Betriebsprämie des Jahres 2008 zinsfrei vorfinanziert werden, sofern von der Möglichkeit der Sondertilgung innerhalb von zehn Werktagen nach Auszahlung der Betriebsprämie Gebrauch gemacht wird. Die Liquiditätshilfedarlehen müssen für betriebliche Zwecke eingesetzt werden.

Zusatzinformationen:

Das Programm wurde auf der Grundlage der sogenannten De-minimis-Verordnung für Agrarerzeugnisse der EU erstellt. Danach darf der Beihilfewert (=Subventionswert je Betrieb) maximal 7.500 Euro in drei Kalenderjahren betragen. Wer diesen Betrag ganz ausgeschöpft hat, kann kein verbilligtes Liquiditätshilfedarlehen mehr erhalten.

Zuständig für das Programm sind die Landratsämter (Fachbereich Landwirtschaft). Die finanzielle Abwicklung erfolgt durch die L-Bank. Landwirte, die ein Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen wollen, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die entsprechend des Liquiditätsbedarfes im landwirtschaftlichen Betrieb einen Darlehensantrag stellt. Auf der Basis dieses Darlehensantrags wird der Antrag auf Bewilligung eines Zinszuschusses beim Landratsamt / Landwirtschaft samt eingereicht. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wird der Darlehensantrag von der Hausbank bearbeitet. Sobald eine Darlehenszusage vorliegt, veranlasst diese dann die Auszahlung des verbilligten Darlehens.

Das Programm startet am 1. Juli 2009. Spätestens am 15. Oktober 2009 muss der Antrag auf Zinsverbilligung beim Landratsamt / Fachbereich Landwirtschaft eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Weitere Informationen und die Antragsvordrucke können in Kürze bei der L-Bank und unter der Internet-Adresse: www.landwirtschaft-bw.de/Förderung abgerufen werden.  

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum