Verbraucherschutz

Bundeskabinett berät in Berlin über Maßnahmen gegen unlautere Telefonwerbung

"Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz gegen unlautere Telefonwerbung sind ein erster richtiger Schritt im Kampf gegen den Telefonterror, dem tausende von Verbraucher jedes Jahr in Deutschland ausgesetzt sind. Um effektiven Verbraucherschutz zu betreiben, bedarf es allerdings einer Regelung , die die schriftliche Bestätigung von Verträgen enthält. Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich gegen einen Vertrag zur Wehr setzen müssen, der illegal zu Stande gekommen ist", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk MdL, am Mittwoch (30. Juli) in Stuttgart, anlässlich der heutigen Beratungen des Bundeskabinetts zu Maßnahmen gegen unlautere Telefonwerbung.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Zypries enthält ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei telefonischen Verträgen. Bei langfristigen Verträgen, beispielsweise beim Wechsel des Stromlieferanten oder der Telefongesellschaft, benötigt der zukünftige Anbieter eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass dieser seinen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter tatsächlich kündigen will. Des weiteren soll künftig ein Bußgeld von 50.000 Euro für Unternehmen drohen, die ohne die Einwilligung des Kunden Werbeanrufe tätigen. Ebenfalls mit einem Bußgeld sollen künftig Firmen bestraft werden, deren Telefonnummer für den Kunden nicht im Display ersichtlich ist.

"Der Sumpf der schwarzen Schafe im Call-Centerbereich kann nur ausgetrocknet werden, wenn ihnen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird. Vergleiche mit Pizza-Servicen oder Versandhäusern sind nicht haltbar, da hier der Kunde von sich aus aktiv einkauft und die Ware nicht ungewünscht angeboten bekommt. Wir müssen die Firmen erreichen, die sich bei gutgläubigen Verbrauchern unseriös Verträge erschleichen und den Verbraucher dadurch massiv belästigen", so der Minister.

Bereits bei der letzen Verbraucherschutzministerkonferenz im September 2007 hatten sich die Verbraucherminister auf die Einführung einer schriftlichen Bestätigung verständigt. Baden-Württemberg hatte diese in diesem Jahr nochmals in einer Bundesratsinitiative gefordert und von den anderen Ländern Unterstützung erhalten.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum