Unerlaubte Telefonwerbung

Bundesratsinitiative zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

„Baden-Württemberg fordert ein konsequentes Vorgehen gegen die unerlaubte Telefonwerbung. Bei unerlaubten Telefonanrufen darf kein Vertrag ohne schriftliche Bestätigung wirksam werden, eine Regelung hierzu ist zwingend notwendig. Der Entwurf der Bundesregierung ist in dieser Form nicht ausreichend, um die Verbraucher wirksam vor diesen Praktiken zu schützen. Deshalb hat die Landesregierung nun eine eigenständige Gesetzesinitiative über den Bundesrat beschlossen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (2. Mai) in Stuttgart. Ziel ist eine Regelung, dass Verträge, die im Zusammenhang mit unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen werden, für Ihre Wirksamkeit immer eine schriftliche Bestätigung, auch per Fax oder E-Mail, durch den Verbraucher bedürfen.

Vermehrt komme es in letzter Zeit zu Fällen, in denen nach einem unerwünschten Anruf („Cold Call “) den Angerufenen Waren und Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, die sie so nie bestellt haben. Gerade Senioren, Jugendliche und Bürger mit Migrationshin­tergrund seien hier besonders gefährdet.

Baden-Württemberg folgt mit seiner Gesetzesinitiative den Forderungen der 3. Verbraucherschutzministerkonferenz vom September 2007 in Baden-Baden sowie den Empfehlungen der baden-württembergischen Verbraucherzentrale. Demnach soll die Pflicht einer schriftlichen Bestätigung telefonisch abgeschlossener Verträge in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingefügt werden. Damit soll den „Schwarzen Schafen“ in der Call-Center-Branche die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Gleichzeitig werden die seriösen Anbieter gestärkt.

Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung sieht lediglich ein Verbot der Rufnummernunterdrückung für gewerbliche Anbieter, die Einführung eines Bußgeldrahmens von 50.000 Euro, einen verbesserten Schutz vor ungewollter Umstellung von Telekommunikationsverträgen sowie ein erweitertes Widerrufsrecht vor.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum