Chinesischer Hersteller und niederländischer Importeur rufen Bonbons 'White Rabbit ' wegen Melamingehalten zurück

Das baden-württembergische Verbraucherministerium warnte am Mittwoch (1. Oktober) in Stuttgart vor dem Verzehr von chinesischen Bonbons 'White Rabbit '. Das Ministerium verwies dabei auf Rückrufe des chinesischen Herstellers Guanshengyuan , einer Firma in der Shanghaier Bright-Food-Group , als auch des niederländischen Vertreibers Liroy B.V . (Link zu den Firmenrückrufen siehe Zusatzinformation). In den Bonbons wurde Melamin festgestellt. Bei dem Erzeugnis handelt es sich um Weichkaramellen (Bonbons), die zu 45 Prozent aus Milch hergestellt werden.

Das betroffene Erzeugnis wurde nach aktuellen Erkenntnissen auch in Baden-Württemberg in den Verkehr gebracht. Das Verbraucherministerium weist daher ausdrücklich auf den Rückruf der beiden Firmen hin. Verbrauchern, die diese Erzeugnis gekauft haben, wird vorsorglich empfohlen, die Bonbons nicht zu verzehren. Das Verbraucherministerium hat sofort nach Bekanntwerden der Melaminproblematik ein breites Untersuchungsprogramm in Baden-Württemberg gestartet.

Bei dem in einer baden-württembergischen Bonbon-Probe des Produkts 'White Rabbit ' gemessenen Gehalt von 152 mg/kg ist nach einer ersten vom Untersuchungsamt vorgenommenen Risiko-Abschätzung mit dem Verzehr einzelner Bonbons noch keine konkrete Gesundheitsgefahr zu befürchten.

Nach den vorliegenden Informationen wurde der Verkauf der Bonbons der Marke 'White Rabbit ' gestoppt, die Süßigkeiten wurden weltweit zurückgerufen. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg sind informiert und werden soweit sich noch weitere Ware von der betroffenen Charge im Handel befindet, diese aus den Regalen entfernen.

Bei Melamin handelt es sich um eine Chemikalie, die zur Kunststoffherstellung eingesetzt wird. Die Chemikalie wurde beigemischt um künstlich einen höheren Proteingehalt vorzutäuschen.

Am 30. September ist die Eilverordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel, die Milch oder Milcherzeugnisse mit Herkunft oder Ursprung in China enthalten, in Kraft getreten. Danach dürfen Lebensmittel mit einem Milchanteil von 15 Prozent oder mehr in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Melamin in einer Menge von mehr als 2,5 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Lebensmittel aufweisen.

Zusatzinformation:

Die europäische Kommission hat am 26. September 2008 Sondervorschriften für die Beschränkung und Kontrolle der Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, erlassen.

Um das mögliche Gesundheitsrisiko durch die Belastung durch den Melamingehalt solch zusammengesetzter Erzeugnisse auszuschalten, sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle zusammengesetzten Erzeugnisse, die mindestens 15 Prozent an Milcherzeugnissen mit Ursprung in China enthalten, vor der Einfuhr in die Gemeinschaft systematisch untersucht werden und dass alle Erzeugnisse, die nachweislich einen Melamingehalt über 2,5 mg/kg aufweisen, unverzüglich vernichtet werden. Dieser Höchstgehalt enthält auch eine Sicherheitsspanne.

Gleichzeitig wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt, die Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Melamin in zusammengesetzten Erzeugnissen (wie Bonbons, Schokolade oder Keks), die bei einer ausgewogenen Ernährung nur einen kleinen Teil derselben ausmachen, zu bewerten. Die Behörde kommt zu der Einschätzung, dass das größte Risiko im schlimmsten Fall (d. h. Kinder verzehren täglich Kekse und Schokolade mit einem Höchstanteil an Milchpulver — zwischen 16 Prozent und über 20 Prozent —, was einer Belastung mit dem höchsten in Milchpulver aus China festgestellten Gehalt gleich käme), darin bestehe, dass die duldbare tägliche Aufnahme (TDI) an Melamin (0,5 mg/kg Körpergewicht) möglicherweise überstiegen wird. Eine konkrete Gesundheitsgefahr, wie es bei Säuglingsnahrung in China der Fall war, ist damit noch nicht gegeben.

Links zu den Internetseiten der Hersteller:

german.china.org.cn/china/2008-09/27/content_16546370.htm

www.liroy.nl/news/080925_wr_recall.pdf

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum