Flurneuordnung

Einweihung der neuen Rebanlagen der Rebflurneuordnung Vogtsburg-Schelingen

"Die Rebflurneuordnung Vogtsburg-Schelingen (Kirchberg) sichert die weinbauliche Zukunft der dortigen Reblandschaft und erhöht mit Blick auf den Naturschutz gleichzeitig die Wertigkeit der betroffenen Flurstücke", sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Montag (17. Mai) anlässlich der Einweihungsveranstaltung der Rebflurneuordnung in Vogtsburg-Schelingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald).

Das Rebflurneuordnungsverfahren sei im Jahr 2007 angeordnet worden, um die Erhaltung des Weinbaus in den kleinräumigen weinbaulichen Spitzenlagen zu sichern. Neben der Verbesserung der Erschließung verfolgte man vor allem die Herstellung von maschinell bewirtschaftbaren Rebgrundstücken unter Beachtung des Naturschutzes und der bestehenden Landschaftsstruktur. Besonderes Augenmerk sei auf die Erhaltung des Landschaftsbildes des 'Kirchberges' gelegt worden.

Durch die Zusammenlegung des Grundbesitzes sei es gelungen, größere Bewirtschaftungseinheiten zu schaffen. Durch bessere Grundstückszuschnitte hätte die Zahl der Flurstücke von 225 auf 150 verringert werden können. Insgesamt seien 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verfahren beteiligt gewesen. "Alle diese neu gebildeten Flurstücke können nun über einen öffentlichen Weg angefahren werden", erklärte die Staatssekretärin. Flurstückszufahrten über im Privatbesitz befindliche Wege seien überflüssig geworden. Dafür hätte man über fünf Kilometer neue Erd-, Schotter- und Rasengitterverbundwege aus- beziehungsweise neu gebaut. Vorhandene Asphaltwege seien auf einen zeitgemäßen wegebaulichen Standard gebracht worden.

Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Teilnehmergemeinschaft, Winzerschaft und Naturschutz im vorhandenen FFH- und Vogelschutzgebiet hätte eine Bündelung aller Interessen in Bezug auf Bewirtschaftung, Erhalt der typischen Weinbaulandschaft und Ökologie stattgefunden. "Die Brut- und Lebensbedingungen für Insekten und Vögel sind nachhaltig verbessert worden", betonte die Staatssekretärin. Wendehals, Wiedehopf und der in Deutschland zeitweise als ausgestorben geltende Bienenfresser würden wieder am Kirchberg brüten. Auch die Smaragdeidechse und die Wildbiene seien zu finden.

Das Oberflächenwasser versickere flächenhaft in den Lössterrassen und über Böschungen. Zum Schutz gegen Erosion seien unmittelbar nach der Umgestaltung die Böschungen mit Saatgut aus den umliegenden Badbergwiesen begrünt worden. Zusätzlich sei zur Qualitätssteigerung des Weines eine Tröpfenbewässerungsanlage installiert worden.

Das Rebflurneuordnungsverfahren sei zudem durch eine ökologische Baubetreuung begleitet worden. Durch diese Baubetreuung hätten sich die Winzerinnen und Winzer intensiv über die Belange des Naturschutzes informieren können. Trockenmauern, die bisher überwachsen und nicht mehr sichtbar waren, seien genauso wie Lössfenster in Steilwänden freigelegt worden.

Weitere Informationen zu den Themen Landentwicklung und Flurneuordnung finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de oder unter www.landentwicklung-mlr.baden-württemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg