Einweihung der Rebflurneuordnung Ihringen

"Die Spitzenweinlagen sind auf Dauer nur dann wirtschaftlich und damit zu erhalten, wenn sie entsprechend bearbeitet werden können. Ohne maschinelle Bearbeitung sind die Bewirtschaftungskosten in den Steillagen am Kaiserstuhl aber so hoch, dass der Wein, trotz seiner hohen Qualität Schwierigkeiten hat, sich am Markt zu behaupten. Die Flurneuordnung trägt hier durch Terrassierung der Steillagen entscheidend zur Zukunftssicherung des Weinbaus bei", sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Mittwoch (2. August) bei der Einweihung der Rebflurneuordnung Ihringen ( Schachenberg ), Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Beim Weinbau setze die Landesregierung auf Nachhaltigkeit nicht nur durch Flurneuordnungen, sondern auch durch zusätzliche Förderung des Rebenaufbaus.

Das Flurneuordnungsverfahren Ihringen ( Schachenberg ) wurde im Jahr 2002 mit dem Ziel angeordnet, maschinell bewirtschaftbare Rebgrundstücke zu schaffen und so den Weinbau in dieser Spitzenlage langfristig zu sichern. Durch die Veränderung der Grundstücksformen, die Zusammenlegung von Grundstücken und die Erschließung mit öffentlichen Wegen wurden die Voraussetzungen für ein ökonomisches Arbeiten und gleichzeitig für einen umweltschonenden Weinbau geschaffen.

Erstmalig in Baden-Württemberg wurde auf dem Schachenberg innerhalb eines Flurneuordnungsverfahrens auf einem sehr trockenen und exponiert liegenden Steilhang eine Tröpfchenbewässerung installiert. "Die Austrocknungsgefahr der Reben wird damit gebannt und die Begrünung der Böschungen gefördert. Dies ist ein direkter Beitrag zum Erosionsschutz", betonte die Staatssekretärin. Unvermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt wurden durch die Schaffung von ökologischen Kleinstrukturen ausgeglichen. Die Pflanzung von Obstbäumen und die Anlage von Nisthilfen für den Wiedehopfbestand seien weitere Maßnahmen zur Aufwertung der ökologischen Gesamtsituation.

Die Kosten dieses Verfahrens belaufen sich auf rund 180.000 Euro, wovon Land, Bund und EU 70 Prozent übernehmen. Die Beteiligung der Gemeinde und der Winzergenossenschaft an den Kosten lässt die Beträge der Grundeigentümer auf insgesamt rund 33.000 Euro sinken.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum