Energie

Energieeinspar-Richtlinie der Europäischen Union

Der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Alexander Bonde begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegte Energiespar-Richtlinie. „Baden-Württemberg unterstützt die Pläne der Europäischen Union für mehr Energieeinsparungen.   Die Bundesregierung hat 2010 mit dem völlig unzureichenden Energieeffizienzgesetz die Chance verpasst, frühzeitig Weichenstellungen zum stärkeren Energieeinsparen vorzunehmen“, sagte Bonde am Mittwoch (22. Juni 2011) in Stuttgart.
 
„Eine verbindliche Einsparquote von jährlich 1,5 Prozent macht Sinn. Um diese zu erreichen, fordern wir von der Bundesregierung einen konsequenten Ausbau der anbieterunabhängigen Energieeinsparberatung für alle Verbraucher und auch für einkommensschwache Haushalte. Weiter braucht es dringend Anreiz- und Förderprogramme für hocheffiziente Technologien und Geräte, die über den Energie- und Klimafonds des Bundes finanziert werden können. Der von der Bundesregierung angekündigte ´Markt für Energieeffizienzdienstleistungen´ ist bislang auch nur ein Lippenbekenntnis. Hier müssen schnellstens geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden“, betonte Bonde.
 
„Von entscheidender Bedeutung für das Energiesparen ist die Verbrauchstransparenz: Wir wollen, dass der Verbraucher jederzeit Einblick nehmen kann in seinen Stromverbrauch“, so Bonde. In diesem Sinne müsse das aktuelle Energiepaket der Bundesregierung gesetzliche Festlegungen enthalten, damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern regelmäßig und kostenlos Verbrauchsnachweise oder Abrechnungen zur Verfügung gestellt werden. Noch besser seien kostenlose intelligente Zähler, die sekundengenau den Energieverbrauch anzeigen und Verbrauchsgewohnheiten analysieren helfen. „Transparenz trägt zur Energieeffizienz bei und stärkt auch die Marktwirtschaft. Wenn der Bundeswirtschaftsminister das nicht kapiert und planwirtschaftliche Züge in der Energieeinsparrichtlinie sieht, hat er die Prinzipien der Marktwirtschaft nicht verstanden“, so der Verbraucherminister. Bild Position

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg