Ernährung

Ergebnisse Honigmonitoring 2009 liegen vor

Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (11. September 2009) in Stuttgart mitteilte, liegen die Ergebnisse des Honigmonitorings  2009 vor. Die Landesregierung führte dieses Monitoring bereits seit dem Jahr 2000 als Folge des inzwischen flächendeckenden Befalls von Feuerbrand im Land ein. Dieser verursachte in den vergangenen Jahren immer wieder große Schäden an Kernobst (Apfel, Birne, Quitte). Trotz intensiver weltweiter Forschung ist es bisher noch nicht gelungen, ohne streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel wirksame Bekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln.

Die Honiguntersuchungen von derzeit 175 untersuchten Proben haben ergeben, dass in 142 Proben (81 Prozent) kein Streptomycin festgestellt wurde, in 24 Proben (14 Prozent) wurden Spuren unterhalb des Grenzwertes nachgewiesen und neun Proben (5 Prozent) überschritten den Höchstwert. Nach diesem vorläufigen Ergebnis sind davon ca. 1.500 Kilogramm Honig betroffen. Die Menge entspricht noch 18 Prozent des Vorjahres.

Honigproben, welche diese Höchstmenge überschritten haben, werden als nicht-verkehrsfähig eingestuft und auch in diesem Jahr vom Landesverband für Erwerbsobstbau aufgekauft. Durch diese Maßnahme wird verhindert, dass belasteter Honig zu den Verbrauchern gelangt. Entscheidend für die Bewertung der Proben ist die gesetzliche Rückstandshöchstmenge für Streptomycin, die seit dem 1. September 2008 von 0,02 Milligramm pro Kilogramm auf 0,01 Milligramm pro Kilogramm abgesenkt wurde.

Da Streptomycin insbesondere während der Blüte der Obstbäume angewandt werden muss, können Einträge in den Rohhonig nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht seit Jahren das Angebot des Landes, dass Imker im Rahmen eines Monitorings ihren Honig aus betroffenen Gebieten untersuchen lassen können. Die Maßnahmen und die Vorgehensweise wurden bereits im Frühjahr mit den Imkerverbänden abgestimmt. Um die Anwendung dieser Mittel auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken, sind der Erwerb und die Ausbringung detailliert geregelt und streng kontrolliert. Streptomycin darf nur bei entsprechendem Infektionsdruck nach amtlicher Empfehlung eingesetzt werden.

Die Roh-Honigproben aus Gebieten, in denen Feuerbrandbekämpfung stattgefunden hat, wurden über die zuständigen Landwirtschaftsbehörden gesammelt und beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg sowie beim Amt für Gesundheit- und Verbraucherschutz in St. Gallen untersucht.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum