Lebensmittel

Erneut türkischer und spanischer Paprika mit Pflanzenschutzmittel belastet

Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat im Rahmen eines risikoorientierten Untersuchungsprogramms erneut Probleme mit Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln bei Paprika festgestellt. Dies teilte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Dienstag (24. Juli) in Stuttgart mit.

Bei einer Probenserie von 110 untersuchten Paprikas wurden in insgesamt 93 Prozent der untersuchten Proben Rückstände von Pflanzenschutzmittel nachgewiesen, eine Höchstmengenüberscheitung konnte bei 31 Prozent der untersuchten Paprikas festgestellt werden. Besonders auffällig waren auch bei dieser Untersuchung wieder Paprikas aus der Türkei, hier mussten zwei Drittel der Proben wegen Höchstmengenüberschreitungen beanstandet werden. Bei der untersuchten spanischen Ware lag ein Drittel über den zulässigen Höchstgehalten. Die Proben aus Israel, den Niederlanden, Marokko und Italien wiesen keine Höchstmengenüberschreitungen auf.

Häufiger wurden die Wirkstoffe " Methomyl " und/oder " Oxamyl " festgestellt. Hierbei handelt es sich um breitwirksame Insektizide der älteren Generation. Bei diesen Wirkstoffen wurden deutliche Ausschöpfungen der akuten Referenzdosis ( ARfD ) festgestellt. Die akute Referenzdosis eines Stoffes ist die aus wissenschaftlichen Quellen abgeleitete Menge eines Stoffes in Lebensmitteln, die über eine kurze Zeit (zum Beispiel eine Mahlzeit) aufgenommen werden kann, ohne dass Gesundheitsrisiken für die Verbraucher zu befürchten sind. Die akute Referenzdosis wird in Milligramm eines Stoffes je Kilogramm Körpergewicht und Tag angegeben und im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes auf das Gewicht eines durchschnittlichen Kleinkindes berechnet.

Bereits in der Vergangenheit wurden immer wieder zum Teil deutliche Überschreitungen der zulässigen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände in Gemüsepaprika aus bestimmten Herkunftsgebieten festgestellt. Deshalb besteht beispielsweise für türkischen Paprika seit Juli 2003 eine unbefristete nationale Vorführpflicht nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, das heißt diese Produkte sind zwingend der zuständigen Überwachungsbehörde vorzuführen, bevor sie verkauft werden können. Wie die Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart zeigen, werden diese nationalen Vorführpflichten jedoch häufig nicht eingehalten.

Die betroffenen Verbände des Handels und der Importeure werden zu verstärkten Eigenkontrollen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten aufgefordert. Die Lebensmittelwirtschaft müsse durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden des Landes, die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise sind angewiesen, die höher belasteten Erzeugnisse verstärkt zu kontrollieren. Bei Verstößen können die Landratsämter Bußgelder verhängen und Auflagen zu verstärkter Eigenkontrolle verfügen. In schweren Fällen erfolgen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum