Lebensmittel

Erste Untersuchungsergebnisse des aus München gelieferten Fleisches liegen vor

Erste Zwischenergebnisse von dem aus München auch nach Baden-Württemberg gelieferten Fleisch liegen nach Angaben des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum vom Freitag (8. September) vor. Bei der Überprüfung von 39 Betrieben durch die unteren Verwaltungsbehörden, wurden rund fünf Tonnen Fleisch in 33 Betrieben vorgefunden. Von diesem Fleisch wurden seit bekannt werden 111 Proben an die vier Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg gebracht und untersucht. Die sensorischen und mikrobiologischen Untersuchungen von zehn der 111 Proben sind abgeschlossen. Diese Proben waren nicht zu beanstanden.

Von den übrigen 101 Proben sind bei 94 die sensorischen Untersuchungen durchgeführt. Von den 94 Proben zeigten sich bei 16 Abweichungen vom normalen Zustand des Fleisches. Bei den so genannten sensorischen Abweichungen wird eine Probe entweder als "wertgemindert" oder als für den "Verzehr ungeeignet" beurteilt. Eine Feststellung der Gesundheitsgefährlichkeit für den Menschen ist im vorliegenden Fall damit aber nicht verbunden. Die sensorische Untersuchung beinhaltet die Beurteilung der Ware zum Beispiel nach Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz.

Die bislang vorliegenden Zwischenergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen sind unauffällig. Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter teilten mit, dass die endgültigen mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse in der nächsten Woche vorliegen.

Im Zuge der Ermittlungen in Bayern war das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am vergangenen Wochenende darüber informiert worden, dass der betreffende Münchner Lebensmittelgroßhändler auch 39 baden-württembergische Betriebe mit Lebensmitteln beliefert hatte. Die Lieferungen erfolgten an 14 Land- und sechs Stadtkreise in Baden-Württemberg. Betroffen waren Betriebe in den Landkreisen Alb-Donau , Biberach, Böblingen, Bodensee, Esslingen, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber, Ravensburg, Rastatt, Rems-Murr und Waldshut sowie in den Städten Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Nach einer aktuellen Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bestanden Kundenbeziehungen von einem beanstandeten bayerischen Betrieb in Metten (Landkreis Deggendorf) auch nach Baden-Württemberg. Konkrete Lieferungen nach Baden-Württemberg wurden aber nicht mitgeteilt. Die betroffenen Kreise Mannheim, Reutlingen, Main-Tauber, Tuttlingen und Ulm wurden vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum umgehend informiert. Die unverzügliche Überprüfung der Kunden wurde eingeleitet.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum