Erstmals Fledermaustollwut in Baden-Württemberg nachgewiesen

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 24. August bei einer Wasserfledermaus aus dem Landkreis Biberach das Virus der europäischen Fledermaustollwut identifiziert. Es handelt sich damit um den ersten Nachweis des seltenen Erregers in Baden-Württemberg. Die seltene Fledermaustollwut, die als eigenständige Erkrankung von der Fuchstollwut abzugrenzen ist, wurde bislang insbesondere in Norddeutschland gelegentlich festgestellt.

Eine Gefahr für die Allgemeinheit geht nicht aus, da die Fledermäuse menschenscheue Tiere sind. Im Falle einer Übertragung auf den Menschen besteht allerdings durchaus ein Risiko, da es sich um auf den Menschen übertragbare Tierkrankheit handelt. Bei direktem Kontakt ist die Übertragung der Erreger durch kleinste Verletzungen möglich. Kranke oder verletzte Fledermäuse sollten daher nicht angefasst werden, da Bisse unbemerkt bleiben können. Bei der Aufnahme von Tieren zur Abgabe in Pflegestationen ist auf geeigneten Schutz, z.B. durch Lederhandschuhe oder dickere Tücher zu achten. Der Transport sollte dann zudem in einem geschlossenen Gefäß erfolgen.

Ein höheres Gesundheitsrisiko tragen jene Personen - wie bei dem jetzigen Vorfall -, die beruflich oder in der Freizeit mit Fledermäusen beschäftigt sind. Eine vorbeugende Tollwutimpfung wird daher für diese Personenkreise durch die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfohlen. Zudem sind unerfahrene Personen gefährdet, wenn Sie beim Aufnehmen der Tiere gebissen werden. Umsicht ist im Umgang mit Fledermäusen also dringend geboten. Sollte dennoch Kontakt zu einem möglicherweise infizierten Tier bestanden haben, so ist in jedem Fall ein Arzt zu konsultieren, damit die gut wirksame Behandlung eingeleitet werden kann.

Im jetzt gemeldeten Fall wurde das von einer ehrenamtlich arbeitenden Naturschützerin flugunfähig aufgefundene und verhaltensauffällige Tier zur Aufnahme in eine Fledermauspflegestation sachgerecht ohne direkten Hautkontakt aufgenommen. Bei der weitergehenden Untersuchung des Tiers durch eine fledermaussachverständige Person, die bereits gegen Tollwut geimpft war, wurde diese dann von dem Tier gebissen. Eine Erkrankung wurde nicht festgestellt, da die Person durch die Impfung ausreichend gegen eine Erkrankung geschützt war.

Die Erkenntnisse über die Fledermaustollwut sind aufgrund der Seltenheit der Erkrankung noch nicht umfassend. Wissenschaftler und Fledermausschützer versuchen derzeit unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Artenschutzes mehr über Vorkommen und Verbreitungsmechanismen der Krankheit zu erfahren.

Alle 24 in Baden-Württemberg vorkommenden Fledermausarten sind in ihrem Bestand stark bedroht und durch Naturschutzrecht besonders geschützt. Von jagenden Tieren, den Tages-Schlafquartieren der nachaktiven Fledermäuse oder ihrem Kot geht keinerlei Ansteckungsgefahr aus. Wasserfledermäuse sind zudem nur selten im Umfeld des Menschen zu finden. Sofern die Tiere verletzt sind, sollten die zuständigen Behörden oder Fledermaussachverständige Personen informiert werden. Informationen hierzu sind unter den nachstehenden Internetadressen abrufbar.

Zusatzinformation:

Informationen zu Fledermäusen und Hinweise zu Verhaltensregeln und Ansprechpartnern bei verletzt aufgefundenen Fledermäusen sind im Internet unter http:// www.flederhaus.de oder unter www.agf-bw.de abrufbar. Grundlegende Informationen zu dieser Tiergruppe enthält Band I des Grundlagenwerks "Die Säugetiere Baden-Württembergs", das im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung des Landes im Eugen Ulmer Verlag, Stuttgart, erschienen ist.

Ein Merkblatt des Nationalen Referenzzentrums für Tollwut, Friedrich-Loeffler-Institut, zu Fledermäusen und Tollwut kann unter http:// www.fli.bund.de abgerufen werden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum