Europa

EU genehmigt EU- und deutschlandweit modellhafte Eckpunkte zur Verwendung öffentlicher Mittel der Kommunen

Als entscheidenden Schritt hin zu einer flächendeckenden Versorgung des Ländlichen Raums mit Breitbandanschlüssen bezeichnete der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (6. November) in Stuttgart die Notifizierung der vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum vorgelegten 'Eckpunkte für die Verwendung öffentlicher Mittel zur flächendeckenden Versorgung des Ländlichen Raums mit Breitbandanschlüssen in Baden-Württemberg' durch die Brüsseler Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EU).

Die innerhalb von lediglich acht Wochen erteilte Genehmigung zum Einsatz öffentlicher Mittel durch die Gemeinden gäben den Kommunen nicht nur Rechtssicherheit beim örtlichen, quantitativem und qualitativem Breitbandausbau, sondern dieser nun gemeindewirtschafts- und EU-rechtlich legale Ausbau werde auch in vielen Fällen dieses Ziel kommunaler Daseinsvorsorgen noch besser zu verwirklichen helfen. "Als wichtig für ihre positive Entscheidung erachtete die EU den auf den örtlichen Bereich begrenzten Einsatz von ausschließlich kommunalen Finanzen und die Einbindung dieser Ausbaumaßnahmen in die von der EU positiv bewertete Breitbandausbaustrategie der Landesregierung", erklärte Minister Peter Hauk.

Wie der Minister erläuterte, stellt oberste Leitlinie bei dem in vier Schritten vorgesehen Verfahren sowohl ein größtmögliches Maß an Transparenz als auch die hierbei einzuhaltende Vergabeordnung dar.

In einem ersten Schritt seien die Gemeinden gehalten, zunächst alle Maßnahmen beim Breitbandausbau auszuschöpfen, die ohne ihr finanzielles Engagement eine flächendeckende Breitbandversorgung ermöglichen. Hierbei gehe es zum Beispiel um die Verlegung von Leerrohren bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen und um die Werbung für die Breitbandnutzung durch die Bürger. Die örtlichen Breitbandversorger sollen dann befragt werden, ob sie nun ohne finanzielle Zuwendungen die Breitbandversorgung ermöglichen können.

Bringe der erste Schritt nicht den gewünschten Erfolg, sei es den Gemeinden erlaubt, in einem zweiten Schritt eine Beihilfe für den Breitbandausbau in Höhe bis zu maximal 75.000 Euro pro Einzelfall zu gewähren, wenn sie eine technische Spezifikation (mindestens DSL 1.000, möglichst offener Netzzugang für Mitbewerber) festlegt und in einer zweiten Runde die örtlichen Breitbandversorger befragt mit der Bitte, Umfang und finanziellen Wert der Beihilfe zu benennen. Gleichzeitig müsse die Gemeinde ihre Bereitschaft, eine Beihilfe für den Breitbandausbau zu gewähren, im örtlichen Amtsblatt, auf ihrer Homepage und auf der landesweiten Homepage der Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum" veröffentlichen, damit auch überörtliche Breitbandanbieter die Chance erhalten, ein Angebot zu unterbreiten.

Im dritten Schritt bewerte die Gemeinde nach einer angemessenen Frist die eingegangenen Angebote und erteile im vierten, letzten Schritt den Zuschlag demjenigen Breitbandanbieter, der das für die Kommune günstigste Angebot abgab.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum