Ländlicher Raum

EU-Programme für den Ländlichen Raum bringen Mehrwert für Kulturlandschaft, Umwelt und Klimaschutz“

„Trotz insgesamt auf EU-Ebene geringerer Agrarmittel und damit fünf Prozent weniger für Deutschland ist es der Landesregierung in harten Verhandlungen gelungen, die Höhe der Fördermittel für Baden-Württemberg gegen den Trend zu halten und sogar leicht zu steigern.

„Um die Agrar-Fördermittel der Europäischen Union auch in Zukunft auf einem hohen Niveau zu halten, ist es notwendig, die Auszahlung der Mittel stärker an konkrete Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für die Gesellschaft zu koppeln. Denn die Fördermittel sind nur dann gesellschaftlich legitimiert und akzeptiert, wenn der Bevölkerung der Mehrwert der bäuerlichen Arbeit für Kulturlandschaft, Umwelt und Klimaschutz klar ist. Trotz insgesamt auf EU-Ebene geringerer Agrarmittel und damit fünf Prozent weniger für Deutschland ist es der Landesregierung in harten Verhandlungen gelungen, die Höhe der Fördermittel für Baden-Württemberg gegen den Trend zu halten und sogar leicht zu steigern”“, sagte der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, am Mittwoch (5. Februar) vor über 100 Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Behörden bei einer Konsultationsveranstaltung zur neuen EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 in Weissach (Landkreis Böblingen).

Ebenso habe sich Baden-Württemberg zusammen mit anderen Bundesländern mit der Forderung durchsetzen können, die kleinen und mittleren Betriebe im Land stärker zu fördern.

Stärkere Ausrichtung der Programme an gesellschaftlichen Bedürfnissen

„„Die in den Verhandlungen gewonnene Flexibilität durch Mittelumschichtungen von der Ersten in die Zweite Säule wollen wir nutzen, um die Förderung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume noch stärker an gesellschaftlichen Bedürfnissen wie Ökologie, Klimaschutz, Lebensmittelqualität, Tierschutz sowie Beratung und Innovation auszurichten”“, so Reimer. Bei der Konsultationsveranstaltung wurden die 17 Förderprogramme, deren Aufnahme in den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) vorgesehen ist und die von der Europäischen Union mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mitfinanziert werden sollen, vorgestellt und die zentralen Förderinhalte erläutert.  

Investitionsförderung zukünftig stärker am Tierwohl ausgerichtet

„Bei Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe (Agrarinvestitionsförderungsprogramm) werden künftig erhöhte Anforderungen an Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz sowie an besonders tiergerechte Haltungsverfahren gestellt“, so Reimer. Die Förderung der Diversifizierung werde fortgeführt. Neu sei das „Kleine AFP”, mit dem kleinere landwirtschaftliche Betriebe künftig eine finanzielle Unterstützung insbesondere für Investitionen zum Erhalt der Kulturlandschaft erhalten können. Die Förderung der Marktstrukturverbesserung beinhalte künftig Energieeffizienz als Kriterium. Die geförderten Flurneuordnungsverfahren müssten sich durch einen ökologischen Mehrwert auszeichnen.

Bei der forstlichen Förderung stünden Maßnahmen zur Entwicklung stabiler, standortsangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit und des Klimawandels im Vordergrund.   Agrarumweltmaßnahmen auch künftig breit aufgestellt „Das Agrarumweltprogramm (MEKA) wird auch künftig das finanziell stärkste Programm sein. Erstmals sind auch Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls vorgesehen. Der Ökolandbau wird unter den über 30 Teilprogrammen einen besonderen Stellenwert haben“, sagte der Ministerialdirektor. Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) erfahre künftig eine deutliche finanzielle Stärkung und sehe sowohl wieder fünfjährige Vertragsnaturschutzmaßnahmen als auch Investitionen in den Naturschutz und Pflegemaßnahmen vor. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) konzentriere sich auf das Grünland. Die neue Kulisse nach den acht biophysikalischen Kriterien der EU werde bundeseinheitlich erst 2018 umgesetzt, wobei Baden-Württemberg im Flächenumfang weitgehend stabil bleibe.

Das Programm Naturparke finde sich im Vorschlag für den neuen MEPL ebenso wieder wie das Programm Gewässerökologie des Umweltministeriums. Das Programm Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) mit den beiden Komponenten Qualifizierung und Netzwerke könne weitergeführt werden. Gestärkt werde in der neuen Förderperiode das LEADER-Programm, das nach dem Bottom-up-Prinzip die Regionalentwicklung fördert. Neu aufgenommen werde in den MEPL III das Förderprogramm Qualitätsregelungen für Lebensmittel. Ebenfalls neu seien die Förderprogramme Bildung, Europäische Innovationspartnerschaften (EIP/Zusammenarbeit) und Beratung.  

Fünf Prozent mehr für Zweite Säule –Kürzung erfolgreich abgewendet

Die Europäische Union stelle, so Reimer weiter, in der Förderperiode 2014 bis 2020 für die Förderprogramme des MEPL III insgesamt 709 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Verfügung. Dies seien fünf Prozent mehr als in der vergangenen Förderperiode. „„Diese Mittelerhöhung konnten wir auf der Sonderagrarministerkonferenz im November 2013 in München durch eine Umschichtung von 91 Millionen Euro aus der Ersten Säule in die zweite Säule erreichen”“, sagte Reimer. Damit sei eine ansonsten drohende Kürzung der Mittel der Zweiten Säule verhindert worden. Die ELER-Mittel würden durch Mittel aus dem Landeshaushalt und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur des Küstenschutzes ergänzt.  

Endfassung des Gesamtprogramms soll in zweiter Jahreshälfte an EU gehen

Die Förderprogramme werden im Zuge der weiteren Ausgestaltung durch unabhängige Gutachter einer strategischen Umweltprüfung unterzogen. Die Partner des Ländlichen Raums haben die Möglichkeit, sich zu den Programmentwürfen zu äußern. Der MEPL III soll nach Vorliegen von noch offenen EU- und nationalen Entscheidungen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte der EU-Kommission vorgelegt und nach der Genehmigung rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.  

Hintergrundinformationen

Die 17 vorgesehenen Förderprogramme des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020“ (MEPL III) sind:   MEKA Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) Umweltzulage Wald (UZW) Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Diversifizierung Marktstrukturverbesserung Nachhaltige Waldwirtschaft Ökologische Wasserwirtschaft Naturparke Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) LEADER Beratung Bildung Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) / Zusammenarbeit Kleines AFP Qualitätsregelungen für Lebensmittel  

Entwurf des MEPL III einschließlich Beschreibung der Ausgangssituation, Stärken-Schwächen-Analyse und daraus abgeleitete Entwicklungsbedarfe finden Sie auf der MEPL-Homepage.