Flurneuordnung

Fachtagung der Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung

"Der Entwicklungsvorteil von Gemeinden, in denen die Flurneuordnung aktiv war, wirkt auf Jahrzehnte. Dies gilt natürlich auch für die anderen Akteure im Ländlichen Raum, wie zum Beispiel die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (16. November) anlässlich der Fachtagung der Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg in Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg).

"Wege zum Erfolg" - unter diesem Leitthema stand die Fachtagung der Flurneuordnungsverwaltung. Diese Wege müssten ständig neu entdeckt werden, denn die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen würden sich und mithin auch die Anforderungen an die Flurneuordnungsverfahren ändern. "Die Fachtagung soll einen Beitrag zur Anpassung der Verwaltung an die sich ändernden Rahmenbedingungen und zu einer ständigen Optimierung des Instrumentes Flurneuordnung und Landentwicklung liefern", erklärte Minister Hauk.

Die Laufzeiten der Verfahren sollten zukünftig auf durchschnittlich maximal zehn Jahre begrenzt werden, neue Wege müssten künftig entlang von topografischen Gegebenheiten geplant und damit das Wegenetz deutlich weitmaschiger als bisher gemacht werden. Dies führe einerseits zur Kostenreduzierung und biete andererseits die Möglichkeit, größere und damit auch für den globalen Wettbewerb wirtschaftlich zu bearbeitende Schläge zu bilden. "Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die Flurneuordnung bei der Umsetzung ihrer Aufgaben aber auch stets auf die Belange des Naturschutzes achtet", betonte der Minister.

"Landwirtschaft von morgen ist nicht auf den Wegen von gestern machbar. Deshalb müssen wir heute aktiv werden und durch gezielte Maßnahmen den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft legen", so Hauk.

Die Flurneuordnungsverwaltung habe daran einen entscheidenden Anteil: Sie überplant den Ländlichen Raum, schafft neue Strukturen und gibt Anreize für aufbauende und weiterführende Maßnahmen Dritter. Sie gestaltet die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Ländlichen Raumes in seiner ganzen Vielfalt. "Handlungsleitfaden ist dabei die Antwort auf die Frage, was braucht der Ländliche Raum morgen", betonte Minister Hauk.

Wesentliches Ziel der Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Ländlichen Raum ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Vor dem Hintergrund der begonnenen Liberalisierung der globalen Märkte wird dies ein noch größeres Gewicht einnehmen als bisher. Deshalb soll bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel der Bereich Flurneuordnung und Landentwicklung weitestgehend von Kürzungen ausgenommen werden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum