Landwirtschaft

Förderbescheid für Investitionsvorhaben am Erzeugerschlachthof Schwäbisch Hall

„Die zunehmende Nachfrage nach Lebensmitteln aus regionaler Erzeugung hat direkte Auswirkungen auf die Wirtschaft im Ländlichen Raum. Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich mit regionalen Produkten nicht nur für authentischen Genuss, sie sorgen mit ihrer Entscheidung auch dafür, dass die einheimische Lebensmittelwirtschaft investieren kann. Arbeitsplätze und Wertschöpfung bleiben so in der Fläche. Der Erzeugerschlachthof Schwäbisch Hall ist ein eindrucksvolles Beispiel für ein mittelständisches Unternehmen, das mit regionalen und ökologisch erzeugten Produkten nachhaltig wächst und seine Produktpalette im Markt kontinuierlich ausgebaut hat“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde bei der Übergabe des Förderbescheides über 1,5 Millionen Euro für den Ausbau der Fleischverarbeitung in Schwäbisch Hall. Das Land Baden-Württemberg leiste mit seinen Förderprogrammen einen wichtigen Beitrag, um die Vermarktungsstrukturen regional aufgestellter Unternehmen weiter zu verbessern.
 
Der Erzeugerschlachthof Schwäbisch Hall ist vollständig im Besitz von Landwirten und Verbrauchern und damit einer von wenigen von Erzeugern getragenen Schlachthöfen in Deutschland. Er hat sich mit regionalen Produkten und tierschutzgerechter Schlachtung einen Namen gemacht und zum größten Bio-Schlachthof Süddeutschlands entwickelt, der rund 1.400 landwirtschaftlichen Betrieben den Absatz im wachsenden Markt für ökologisch und regional erzeugte Produkte sichert. Der Erzeugerschlachthof Schwäbisch Hall baut nun die bereits bestehende Wurstproduktion aus und richtet eine „Wurstmanufaktur“ ein, in der bis zu 50.000 Dosen Wurst pro Tag hergestellt werden.
 
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei Investitionsvorhaben zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, um auf diese Weise auch zur Absatzsicherung und zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Das Förderprogramm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum 2007-2013 Baden-Württemberg (MEPL). Die Fördermittel stammen von Land und Bund und für ausgewählte Fördervorhaben auch aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER).
 
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg