Tierschutz

Gesetzliche Vorgaben für Tierversuche in Deutschland entsprechen nicht den europäischen Standards

Vertragsverletzungsverfahren der EU zwingt Gesetzgeber zum Handeln

„Nach den Aufnahmen über Zustände in einem Versuchslabor für pharmakologische- und toxikologische Testungen bei Hamburg ist das Thema Tierversuche wieder medial präsent, auch mit dem Hintergrund, dass Deutschland die gesetzlichen Vorgaben der EU nicht vollständig umgesetzt hat“, so die Landesbeauftragte für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord am Mittwoch, den 20. November, in Stuttgart.

In Videos aus dem Labor, ist nach Einschätzung der Tierärztin zu erkennen, dass die Hunde, Katzen und Affen in dem Labor nicht gesetzeskonform gehalten wurden. Die Schließung wurde mit den zuständigen Behörden für Anfang 2020 vereinbart.

Vorgaben für die Haltung von Versuchstieren, für die Sachkunde des Personals und für Genehmigungsverfahren für Tierversuche ergeben sich aus der nationalen Tierschutz-Versuchstierverordnung in Verbindung mit der EU-Tierversuchsrichtlinie. Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, unterliegen der Aufsicht der zuständigen Veterinärbehörden.

„Die in Deutschland geltenden Gesetze zu Tierversuchen sind in einigen Punkten unter dem Tierschutzniveau der EU“, so Stubenbord. Da mehrere Vorgaben der europäischen Tierversuchsrichtlinie in Deutschland nicht oder nicht vollumfänglich umgesetzt wurden, läuft gegen Deutschland ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren. Ein solches kann die EU-Kommission einleiten, wenn ein Mitgliedsstaat die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilt oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht behebt.

Hauptkritikpunkte an den deutschen Vorschriften im Bereich Tierversuche sind dabei etwa die Tatsachen, dass bestimmte Versuche, die nach den EU-Vorgaben einer Genehmigung bedürften, in Deutschland nur anzeigepflichtig sind oder dass es bei schwerbelastenden Tierversuchen keine Beschränkung gibt.

Die Bundesregierung räumte ein, dass Bestimmungen der EU-Richtlinie „nicht hinreichend deutlich“ umgesetzt worden seien. Deswegen soll das nationale Recht jetzt entsprechend angepasst werden. Die Änderungen könnten Ende des nächsten Jahres in Kraft treten. „Die Anpassung der gesetzlichen Vorgaben und die weitere Forschung zu Alternativen zum Tierversuch ist ein Weg die Anzahl der Tiere im Tierversuch zu senken“, hofft Stubenbord.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es unter
http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/.