Hauk fordert Prüfung einer gesetzlichen Grundlage für leistungsfähige Breitbandinfrastruktur

"Trotz massiver Bemühungen haben wir in Deutschland nach wie vor erhebliche Ausstattungslücken bei der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen. Um die Wettbewerbsfähigkeiten dieser Gebiete zu erhalten und wichtige Arbeitsplätze zu sichern, ist der zeitnahe Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zentrales Thema", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (18. September) in Berlin.

Baden-Württemberg wolle mit seinem Entschließungsentwurf zur Beschleunigung des Breitbandausbaus im Ländlichen Raum eine erfolgreiche und zeitnahe Umsetzung der Breitbandstrategie von Bund und Ländern erreichen. "Durch die bisher ergriffenen Maßnahmen von Bund und Ländern sind wir auf dem richtigen Weg, zumindest was die Grundversorgung mit einer Basisdatenrate entsprechend DSL 1.000 (1 Mbit pro Sekunde) zu erreichen", erklärte Hauk. Das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2014 für 75 Prozent der deutschen Haushalte eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zu erreichen sei aber noch weit entfernt.

Dieses zu erreichen, erfordere eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur. Der globale Wettbewerb und die nach wie vor schwierige wirtschaftliche Situation in Deutschland erlaube keine weitere Verzögerung. "Deshalb müssen wir, wo immer möglich, auf schon bestehende Glasfaserinfrastruktur und Leerrohrstrecken zurückgreifen", forderte Minister Hauk. Dazu seinen umfassende und schnelle Informationen über den vorhandenen Bestand an Breitbandinfrastruktur nötig.

Die Länder und der Bund hätten massive Anstrengungen unternommen, eine umfassende Datenbasis zu schaffen und daraus einen Infrastrukturatlas zusammen zu stellen. "Dabei sind wir aber bisher immer auf die freiwillige Mitarbeit der Infrastrukturbetreiber angewiesen. Auch wenn diese in vielen Fällen kooperativ waren und nun auch der größte Anbieter Bereitschaft zur Offenlegung signalisiert, bitten wir die Bundesregierung zu prüfen, ob wir eine gesetzlichen Grundlage für die Erstellung des Breitbandinfrastrukturatlasses benötigen", erklärte der Minister. 

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum