Hauk im Bundesrat für Stärkung der Subsidiarität

"Baden-Württemberg verfolgt einen subsidiären Ansatz durch Reduktion der bisherigen EU-Destillationsmaßnahmen zugunsten regionaler Qualitäts- und Strukturprogramme. Die von der EU-Kommission favorisierte Option 'grundlegende Reform der Weinmarktorganisation', insbesondere die darin enthaltene Rückführung der Destillationsmaßnahmen und Schaffung nationaler Weinbudgets und daraus abzuleitender regionaler Weinbudgets, kann deshalb aus baden-württembergischer Sicht befürwortet werden", sagte der baden-württembergische Weinbauminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (22. September) vor dem Bundesrat in Berlin.

"Neben den bereits bestehenden Hilfestellungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen brauchen wir in Zukunft verstärkt Förderungen für Qualitätskonzepte und Kooperationen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen. Dies könnte im Rahmen operationeller Programme in gebietlicher beziehungsweise betrieblicher Verantwortung erfolgen, beispielsweise in Anlehnung an Leitlinien und Qualitätskonzeptionen der Regionen oder Betriebe", betonte Hauk.

Es gebe aber auch eine Reihe von Inhalten dieses Reformvorschlages, die aus Sicht Baden-Württembergs nicht akzeptiert werden könnten. So sei die kurz- bis mittelfristig vorgesehene Aufhebung des Anbaustopps abzulehnen. "In unseren kleinen Qualitätsweinbaugebieten wird Weinbau in entsprechend abgegrenzten, qualitativ geeigneten Flächen betrieben. Eine Freigabe der Rebpflanzungen würde diese bewährten Strukturen gerade auch im Weinbau in Steillagen erheblich verändern", sagte der Minister.

Auch Rodungsprogramme in großem Stil seien kritisch zu bewerten. Die Weinbauregionen sollten auf der Basis der vorgesehenen nationalen Weinbudgets entscheiden können, entsprechende EU-Rodungsprogramme umzusetzen beziehungsweise auszuschließen. Es sollte nicht die Situation eintreten, dass in Europa in großem Umfang und mit hohem finanziellem Aufwand Rebflächen gerodet werden und mittelfristig ausschließlich eine Kompensation dieses Produktionspotentials in den Drittländern entsteht.

Am Schutz der traditionellen Herkunftsbezeichnungen sei festzuhalten. Entsprechendes gelte für die in Deutschland traditionellen önologischen Verfahren. Verfahren, wie der Zusatz von Aromen, der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Weinbereitung, das Zerlegen und das freie Kreieren von Weinen komme für Baden-Württemberg nicht in Betracht.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum