Hauk präsentiert Entwurf des "Maßnahmen und Entwicklungsplans Ländlicher Raum 2007 bis 2013"

"Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die Offenhaltung der Landschaft, der Schutz der Natur und die Sicherung der Infrastruktur im Ländlichen Raum sind die Schwerpunkte baden-württembergischer Landwirtschafts- und Forstpolitik und für die Entwicklung des Ländlichen Raums in der kommenden Förderperiode 2007 bis 2013." Dies sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (4. Juli) in Weinsberg (Landkreis Heilbronn) bei der zentralen Konsultationsveranstaltung zum "Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum 2007-2013" ( MEPL II) mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern des Ländlichen Raums.

"Baden-Württemberg setzt bei der Förderung der ländlichen Entwicklung, der 2. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik, auch weiterhin auf seine bewährte integrierte Agrar- und Strukturpolitik. Hauptaufgabe ist es, die für die folgenden sieben Jahre zur Verfügung stehenden Finanzmittel möglichst effektiv zur Erreichung der landespolitischen Ziele einzusetzen", hob Minister Hauk hervor.

In der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 stehen im Bereich der ländlichen Entwicklung deutlich weniger Mitteln als in der laufenden Förderperiode zur Verfügung. Die Kürzung beträgt nach dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs vom Dezember 2005 für Baden-Württemberg real 47 Prozent. Insgesamt stehen für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 Baden-Württemberg rund 1,8 Milliarden Euro EU- und nationale Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Die EU beteiligt sich daran mit rund einem Drittel.

Der MEPL II sieht im Förderschwerpunkt "Wettbewerbsfähigkeit" einen Anteil von rund 17 Prozent der gesamt zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel vor. Er umfasst die Maßnahmen Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Vermarktung und Verarbeitung, Flurneuordnung, einzelbetriebliche Beratungssysteme und strukturelle Verbesserungen in den Wäldern. Im Schwerpunkt "Schutz der Umwelt und Landschaft" mit den Förderprogrammen " Markt Entlastungs- und Kulturlandschafts-Ausgleich" ( MEKA), Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Landschaftspflegerichtlinie sowie den Forstwirtschaftlichen Programmen sollen 64 Prozent der EU-Mittel eingesetzt werden. Der Schwerpunkt "Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft" soll 14 Prozent der EU-Mittel erhalten und der Schwerpunkt "LEADER" ("Liaison entre actions de développement de l´économie rurale “ - Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) fünf Prozent.

Der Plan wird nach Abschluss der Konsultation und nach Beratung im Ministerrat der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt.

Der Entwurf des " MEPL II" kann auf der Internetseite des Infodienstes der Landwirtschaft über www.mepl.landwirtschaft-bw.de eingesehen werden.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum