Herbstpressekonferenz und Herbstpressefahrt des badischen Weinbauverbandes

"Der Jahrgang 2006 hat ein sehr gutes Qualitätspotential. Er lässt Weine mit einer sehr gelungenen Kombination aus Kraft und Fülle einerseits, kombiniert mit Frische, Rasse und Aromatik andererseits, erwarten. Durch die sehr gute Wasserversorgung in den letzten Wochen liegen die Erträge im Bereich der gesetzlichen Höchstmengen und das gute Wetter im September haben einen schnellen Anstieg der Mostgewichte und einen entsprechenden Qualitätsschub verursacht", sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch am Freitag (22. September) bei der Herbstpressekonferenz mit dem Badischen Weinbauverband in Freiburg im Breisgau.

Seit der Erstauflage des Umstrukturierungs- und Umstellungsprogramms im Jahr 2001 konnten rund 18 Millionen Euro an die Winzer in Baden-Württemberg ausgezahlt und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus nachhaltig verbessert werden. Im Jahr 2006 erhielten die baden-württembergischen Winzer 3,27 Millionen Euro aus dem EU–Förderprogramm. Mit diesen Mitteln wurde die Modernisierung von insgesamt 511 Hektar Rebflächen mit je 6.400 Euro pro Hektar gefördert. Um Rebanlagen auch zukünftig den aktuellen produktions- und markttechnischen Herausforderungen anzupassen, wurde das Förderprogramm teilweise modifiziert und flexibler ausgerichtet. Hierfür liegen bereits für 2007 Anträge für die Umstrukturierung und Umstellung von 500 Hektar und für die Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen von 200 Hektar vor.

Ein Hauptziel der anstehenden Reform der Europäischen Weinmarktorganisation ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weinbaus im internationalen Vergleich. "Baden-Württemberg verfolgt einen subsidiären Ansatz durch Reduktion der bisherigen EU-Destillationsmaßnahmen zugunsten regionaler Qualitäts- und Strukturprogramme", sagte die Staatssekretärin. Die von der EU-Kommission favorisierte Option "grundlegende Reform der Weinmarktorganisation", insbesondere die darin enthaltene Rückführung der Destillationsmaßnahmen und Schaffung nationaler Weinbudgets und daraus abzuleitender regionaler Weinbudgets, könne deshalb aus baden-württembergischer Sicht befürwortet werden.

"Neben den bereits bestehenden Hilfestellungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen brauchen wir in Zukunft verstärkt Förderungen für Qualitätskonzepte und Kooperationen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen. Dies könnte im Rahmen operationeller Programme in gebietlicher beziehungsweise betrieblicher Verantwortung erfolgen, beispielsweise in Anlehnung an Leitlinien und Qualitätskonzeptionen der Regionen oder Betriebe", betonte Gurr-Hirsch.

Es gebe aber auch eine Reihe von Inhalten dieses Reformvorschlages, die aus Sicht Baden-Württembergs nicht akzeptiert werden könnten. So sei die kurz- bis mittelfristig vorgesehene Aufhebung des Anbaustopps abzulehnen. "In unseren kleinen Qualitätsweinbaugebieten wird Weinbau in entsprechend abgegrenzten, qualitativ geeigneten Flächen betrieben. Eine Freigabe der Rebpflanzungen würde diese bewährten Strukturen gerade auch im Weinbau in Steillagen erheblich verändern", sagte die Staatssekretärin.

Auch Rodungsprogramme in großem Stil seien kritisch zu bewerten. Die Weinbauregionen sollten auf der Basis der vorgesehenen nationalen Weinbudgets entscheiden können, entsprechende EU-Rodungsprogramme umzusetzen bzw. auszuschließen. Es sollte nicht die Situation eintreten, dass in Europa in großem Umfang und mit hohem finanziellem Aufwand Rebflächen gerodet werden und mittelfristig ausschließlich eine Kompensation dieses Produktionspotentials in den Drittländern entsteht.

Am Schutz der traditionellen Herkunftsbezeichnungen sei festzuhalten. Entsprechendes gelte für die in Deutschland traditionellen önologischen Verfahren. Bei der Zulassung neuer önologischer Verfahren stehe derzeit nur die Zulassung von Holzchips zur Diskussion. "Baden-Württemberg hat sich dafür ausgesprochen, in Deutschland den Einsatz von Holzchips für Prädikatsweine auszuschließen und Holzchips nur für Qualitätsweine zuzulassen. In Abhängigkeit von der Umsetzung Brüsseler und nationalen Rechts kann dies für den Jahrgang 2006 schon relevant werden", so Staatssekretärin Gurr-Hirsch.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum