Hygienetipps zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen  

In bestimmten Lebensmitteln vermehren sich Krankheitserreger dabei besonders leicht. Dazu gehören Fleisch- und Wurstwaren, Milch und Milchprodukte, Eier und Eierspeisen, Backwaren mit nicht durch gebackener oder erhitzter Füllung wie Sahnetorten, Fische, Weichtiere ("frutti di mare"), Eis, Feinkost- und Kartoffelsalate sowie Mayonnaise. "Wer bei Veranstaltungen mit der Zubereitung oder dem Verkauf dieser Lebensmitteln zu tun hat, trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste. Deswegen muss auch darauf geachtet werden, dass keine Krankheitszeichen für Erkrankungen vorliegen, die über Lebensmittel übertragen werden können", betonte der Minister.

Wichtige Hygieneregeln zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen

Vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang und selbstverständlich nach jedem Toilettenbesuch gründlich die Hände mit Seife unter fließendem Wasser waschen. Zum Abtrocknen Einmalhandtücher benützen.

Vor jedem Arbeitsbeginn Handschmuck wie Uhr, Ringe etc. ablegen.

Kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigen Pflaster abdecken.

Auf saubere Arbeitskleidung achten.

Nicht verpackte Lebensmittel dürfen nur in Behältern und abgedeckt transportiert werden. Transportbehältnisse und Verpackungsmaterialien müssen sauber und für Lebensmittel geeignet sein.

Bei der Aufbewahrung muss Rohware getrennt von verzehrfertigen Speisen gelagert werden. Dies gilt auch für die Kühlung.

Gerätschaften und Arbeitsflächen müssen sauber, leicht zu reinigen und unbeschädigt sein. Sie müssen regelmäßig gereinigt werden.

Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen.

Lebensmittel, die nicht durch erhitzt werden, sollten nicht unter Verwendung roher Eier hergestellt werden, da die Gefahr einer Salmonellenübertragung nicht auszuschließen ist. Speisen wie Tiramisu, Cremes und Salate mit Mayonnaise sollten daher nicht abgegeben werden.

Wenn möglich sollten Speisen erhitzt werden.

Speisen, die warm verzehrt werden, sind bis zur Abgabe ohne Unterbrechung heiß zu halten.

Verzehrfertige Speisen dürfen nicht mit der bloßen Hand angefasst werden.

Weitere Informationen enthält der "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de und die Hygiene-Regeln unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/Publikationen/Bro_Leitfaden.pdf.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum