Tollwut

Impfaktion gegen Tollwut bei Füchsen in Baden-Württemberg beginnt Mitte September

Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (7. September) mitteilte, wird im nördlichen Landesteil von Baden-Württemberg je nach Wetterlage ab dem 17. September eine erneute Impfaktion gegen Tollwut in Baden-Württemberg starten. Diese wird in enger Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Aufgrund der günstigen Seuchenentwicklung konnten die Impfgebiete in den vier betroffenen Bundesländern auf Empfehlung des Nationalen Referenzlabors deutlich verkleinert werden. In Baden-Württemberg reduziert sich dadurch das Impfgebiet nochmals auf 1.316 Quadratkilometer (die Fläche lag bei der Impfaktion im Frühjahr 2007 noch bei 3.275 und im Herbst 2006 bei 4.622 Quadratkilometer). Geimpft wird nur noch im gesamten Landkreis Rhein-Neckar und in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg. Die flächendeckende Ausbringung des Impfstoffes in Form von Fressködern erfolgt bei der Impfaktion vorrangig per Flugzeug; in der Nähe bewohnter oder bebauter Gebiete werden die Köder von Hand ausgelegt. Die Auslegung im gesamten Gebiet dauert etwa eine Woche.

Die Bevölkerung in den Impfgebieten wird gebeten, die Köder nicht zu berühren. Sollten dennoch Köder versehentlich berührt oder zerstört werden, so bittet das Ministerium, insbesondere bei direktem Hautkontakt mit der Impfstoffflüssigkeit, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und aufzusuchen. Damit Hunde keine ausgelegten Köder fressen und damit den Impferfolg bei Füchsen einschränken, sollte man diese im Impfgebiet für etwa eine Woche nach Abschluss der Beköderung nicht frei laufen lassen.

In Baden-Württemberg wurden seit dem Jahr 1984 Impfaktionen von Wildfüchsen gegen die Tollwut durchgeführt. Am 2. Dezember 2004 wurde erstmals seit 1996 wieder bei einem in Elztal/Muckental (Neckar-Odenwald-Kreis) erlegten Fuchs die Tollwut in Baden-Württemberg diagnostiziert. Es handelte sich jedoch um ein lokales Seuchengeschehen im Neckar-Odenwaldkreis. Im Zeitraum zwischen dem 03. Dezember 2004 bis zum 28. Februar 2005 wurden insgesamt neun Tollwutfälle diagnostiziert. Der letzte positive Befund von Tollwut in Baden-Württemberg liegt erfreulicherweise bereits über zweieinhalb Jahre zurück. Für eine endgültige Entwarnung oder ein Nachlassen der Bekämpfungs- und Impfmaßnahmen wäre es zum jetzigen Zeitpunkt dennoch zu früh. Nach den rechtlichen Vorgaben der Tollwut-Verordnung muss die Impfung mindestens noch zwei Jahre im Anschluss an den letzten bestätigten Tollwutfall durchgeführt werden. Sofern keine neuen Seuchenfälle auftreten, können die Impfmaßnahmen nach dieser Herbstaktion 2007 beendet werden. Die Beibehaltung der intensiven Beobachtungs- und Untersuchungsmaßnahmen ist jedoch auch in nächster Zeit erforderlich, um ein mögliches erneutes Aufflackern des Seuchengeschehens zu erkennen und um den Impferfolg abschließend beurteilen zu können.

Die zuständigen Behörden fordern die Jäger im Land, vor allem in den gefährdeten Stadt- und Landkreisen, auf, weiterhin verstärkt Füchse zu beobachten und zu bejagen. Auffälligkeiten sollten unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden. Wichtig ist auch, dass insbesondere verendete Füchse, sowie andere verhaltensauffällige Tiere untersucht werden.

Zusatzinformationen:

Die Tollwut ist eine gefährliche Infektionskrankheit für Säugetiere und den Menschen, die durch ein Virus hervorgerufen wird, das sich im Speichel infizierter Tiere befindet. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Bisse, Kratzen und Lecken oder durch Verunreinigung von Wunden und Hautabschürfungen durch tollwütige Wildtiere oder Haustiere, die sich an infizierten Wildtieren angesteckt haben. Bei infizierten Tieren verläuft die Krankheit meist akut und endet nach vier bis zehn Tagen mit dem Tod. Anzeichen einer Infektion sind Wesens- und Verhaltensänderungen wie erhöhte oder verminderte Erregung, Aggressivität oder Benommenheit. Wildtiere verlieren ihre angeborene Scheu und dringen bis in Ortschaften vor, sind orientierungslos, angriffslustig oder beißsüchtig. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum