Tierkrankheit

In Baden-Württemberg keine Fälle von Blauzungenkrankheit

Durch die neu aufgetretenen Fälle der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz werden Gebiete im Norden Baden-Württembergs als Restriktionszone ausgewiesen. Hiervon sind Gebiete betroffen, die im Radius von 150 Kilometer um die Ausbruchsbetriebe in Rheinland-Pfalz liegen. In ihrer Gesamtfläche liegen im Beobachtungsgebiet die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim sowie der Rhein-Neckar-Kreis. Im Landkreis Karlsruhe sowie im Neckar-Odenwald-Kreis fallen Einzelgemeinden in die Restriktionszone, teilte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (13. Oktober) in Stuttgart mit.

Die Blauzungenkrankheit ist eine reine Tierkrankheit. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden, so das Ministerium. Für die betroffenen Tierhalter ergeben sich durch die Festlegung der reglementierten Gebiete Transportbeschränkungen für Schafe, Rinder und Ziegen. Das heißt, Tiere dürfen nur unter Auflagen hinein- und heraustransportiert werden. Diese Auflagen gelten ab Veröffentlichung der Gebiete im Bundesanzeiger, die mit der nächsten Änderung der "Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit" vorgenommen wird. Die Änderungsverordnung tritt möglicherweise bereits am Samstag in Kraft.

Die Blauzungenkrankheit trat am 21. August 2006 erstmals in Deutschland auf. Vorangegangen waren Fälle in den Niederlanden. Bisher wurden in Deutschland Fälle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz festgestellt. In Baden-Württemberg gibt es bisher keine Fälle von Blauzungenkrankheit. Um den jeweiligen Ausbruchsbetrieb wird eine 20-Kilometer-Zone als so genanntes "Gefährdungsgebiet" eingerichtet. In einem Radius von 150-Kilometer-Zone um den Ausbruchsbetrieb wird eine so genannte "Restriktionszone" ausgewiesen.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung von Wiederkäuern, die mit Fieber und Schwellungen im Kopfbereich (blaue Zunge) sowie Lahmheiten einhergeht. Das krankmachende Virus (BTV – B lue t ongue- V irus) wird von einer Stechmückenart verbreitet, die vor allem am späten Abend, nachts und am frühen Morgen aktiv ist. Eine direkte Ansteckung von Tier zu Tier erfolgt nicht. In der Regel erkranken vor allem Schafe. In dem derzeitigen Geschehen in Deutschland zeigt sich jedoch, dass die Infektion vor allem bei Rindern und überwiegend in Milchviehbeständen festzustellen ist.

Quelle:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum